Steuerliche Behandlung
Aktuelle steuerliche Behandlung der Lebensversicherung in Österreich
Versicherungssteuer
Die Prämien unterliegen einer 4%-igen Versicherungssteuer (ausgenommen der kurzfristigen Einmalerlagsversicherungen mit einer Laufzeit unter 15 Jahren, diese unterliegen einer 11%-igenVersSt sowie der Pensionszusatzversicherung, die einer 2,5%-igenVersSt unterliegt). Steuerschuldner der Versicherungssteuer ist der Versicherungsnehmer (mit Wohnsitz in Österreich). Der Versicherer bzw. ein Bevollmächtigter haftet für die Steuer. Er hat die Steuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten.
Für im Dienstleistungsverkehr (durch Lebensversicherer mit Sitz innerhalb des EWR und Registrierung zum Dienstleistungsverkehr im Inland) abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge kann der Versicherungsnehmer unmittelbar in Anspruch genommen werden, wenn die Steuer vom Versicherer nicht dem Gesetz entsprechend entrichtet wurde, für die Abwicklung ist ein Steuerbevollmächtigter zu bestellen.