Betriebliche VorsorgeBetriebspension
Das Geheimnis Ihres Erfolges:
Nehmen Sie die Vorteile der unterschiedlichen Durchführungswege für Sich und Ihr Unternehmen in Anspruch.
• Die Pensionszusage – ein besonderer Anreiz für Gesellschafter und Führungskräfte.
• Die steuerfreie Zukunftssicherung
• TEAM Pension
• Abdeckung des Abfertigungsanspruchs > Abfertigung Alt !
• Abfertigung NEU-Mitarbeitervorsorge
• Selbständigen Vorsorge
Die Pensionszusage – ein besonderer Anreiz für Gesellschafter und Führungs-kräfte.
Für geschäftsführende Gesellschafter ist die Pensionszusage die einzige Möglichkeit, eine betriebliche Vorsorge mit Steuervorteilen aufzubauen, Firmen- in Privatvermögen zu transferieren.
Die Pensionszusage ist ein wichtiges Instrument zur Motivation und zur Absicherung von Führungskräften Ihres Unter-nehmens, wie Geschäftsführer,Mitglieder des Vorstandes und leitende bzw. ausgewählte Mitarbeiter. Auch geschäfts-führende Gesellschafter sowie angestellte Familienmitglieder können von dieser Vorsorge profitieren.
So funktioniert es.
Ihr Unternehmen vereinbart mit den/der begünstigten Person(en) in einer schriftlichen, rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Vereinbarung, für eine Firmenpension aufzukommen. Bis zu 80 % des Letztbezuges sind als Firmenpension möglich, maximal jedoch 100 % inklusive der gesetzlichen Pension. Bei der Gestaltung der Pensionszusage sind Sie flexibel.
Die steuerfreie Zukunftssicherung
Motivierte Mitarbeiter sind ein wesentlicher Beitrag zum Unternehmenserfolg. Denn wer mit Spaß und voll Elan bei der Sache ist, kämpft doppelt so hart für gemeinsame Ziele. Mit der steuerfreien Zukunftssicherung der Generali motivieren und belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit einem steuerfreien Zusatzeinkommen in der Pension. Und auch Sie als Unterneh-mer profitieren, denn Sie sparen Lohnnebenkosten. Diese staatlich geförderte Basisvorsorge bietet eine Reihe an Vor-teilen.
TEAM Pension
Mit der Generali TEAM Pension profitieren Ihre Mitarbeiter von einer lebenslangen Alterspension in garantierter Höhe. Sie als Unternehmer sparen sich Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge und fördern damit die Bindung an Ihr Unternehmen.
Beiträge bis zu 10 % der Lohn- und Gehaltssumme in der beitragsorientierten Variante und bis zu einer Rentenhöhe von 80 % in der leistungsorientierten Variante sind als Betriebsausgabe absetzbar. Die Beiträge sind von Lohnsteuer, Lohnnebenkostenund Sozialabgaben befreit.
Sondervoerteil für Ihre Mitarbeiter !!!
Eigenbeiträge sind mehrfach begünstigt – bis zu EUR 1.000,– p. a. werden mit der staatlichen Prämie in Höhe von 9,5 % (Stand 2009) gefördert.
Abdeckung des Abfertigungsanspruchs> Abfertigung Alt !
Vermeidet Löcher in Unternehmertaschen, die Auslagerungsversicherung.
Langjährige MitarbeiterInnen haben in vielen Fällen Anspruch auf Abfertigung. Die Folgen für das Unternehmen und die UnternehmerInnen selbst sind oft schwer einschätzbar. Von Liquiditätsengpässen über Insolvenz bis hin zur persönlichen Haftung ist dabei alles möglich! Mit der Generali Auslagerungsversicherung vermeiden Sie solche Risiken zu 100 % und profitieren von vielen zusätzlichen Vorteilen.
Die wichtigsten Vorteile:
• Die Liquidität Ihres Unternehmens istgesichert.
• Das Risiko der persönlichen Haftung von EinzelunternehmerInnen oder GesellschafterInnen von Personengesellschaften entfällt.
• Steuerfreies Ansparen: Aufgrund der unwiderruflichen Zweckwidmung zählt der Versicherungsvertrag nicht zum Firmenvermögen.
• Die Wertzuwächse müssen weder in der Bilanz ausgewiesen noch versteuert werden. Zudem entfällt die Versicherungssteuer.
• Scheiden MitarbeiterInnen ohne Abfertigungsanspruch aus dem Unternehmen aus, bleibt das Geld als Betriebskapital erhalten.
• Durch den Wegfall der Rückstellung erhöht sich die Eigenkapitalquote (bessere Bilanzoptik).
• Bei Unternehmensübergang reduzieren Sie das Nachhaftungsrisiko bzw. schließen es aus, da die Ansprüche über die Versicherung ausfinanziert sind.
Abfertigung NEU-Mitarbeitervorsorge
Mit In-Kraft-Treten des BMVG (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz) muss jeder Arbeitgeber für alle Mitarbeiter, die ab 1. Jänner 2003 ein (neues) Arbeitsverhältnis beginnen, 1,53 % des Bruttoentgelts an Mitarbeitervorsorgekassenbeiträgen an die Gebietskrankenkassen leisten. Die Beiträge werden von den Gebietskrankenkassen an eine Vorsorgekasse, mit der der Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung geschlossen hat, zur Verwaltung und Veranlagung weitergeleitet.
Selbständigenvorsorge
Seit 1. Jänner 2008 kommen auch die Selbständigen in den Genuss, mit 1,53 % des Jahreseinkommens steuerfrei für die eigene Zukunft vorzusorgen. Wie auch für die Mitarbeiter werden die Beiträge gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen eingehoben und an die Vorsorgekasse (VK) zur Veranlagung weitergeleitet.
Abhängig von der Berufsgruppe sind die Selbständigen entweder zur Teilnahme verpflichtet oder können sich frei entscheiden.