Verkehrsrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz bietet Ihnen Schutz gegen das Kostenrisiko, dass Ihnen als Verkehrsteilnehmer entstehen kann, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten oder sich gegen Vorwürfe verteidigen müssen.
Dabei besteht Versicherungsschutz für Sie in Ihrer Eigenschaft als Halter, Eigentümer, Fahrer oder Insasse aller auf Sie bei Abschluss des Vertrages und während der gesamten Dauer zugelassenen Kraftfahrzeuge.
Geschützt sind Sie auch als Mieter eines vorübergehend gemieteten Kraftfahrzeugs und als Fahrer von fremden Fahrzeugen.
Sie genießen Deckungsschutz als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln, als Radfahrer und als Fußgänger.
In diesen Fällen greift der Verkehrsrechtsschutz
Beispiel 1
Eine teure Reparatur Ihres Fahrzeugs wurde von Ihrer Werkstatt nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt. Aufgrund der mangelhaften Arbeitsweise kommt es in der Folge zu einem elektronischen Defekt und Ihr Fahrzeug bleibt liegen.
Die Werkstatt weigert sich die Verantwortung dafür zu übernehmen. Ihr Rechtsanwalt schafft schnell klare Verhältnisse. Die Anwaltskosten werden von Ihrem Verkehrsrechtsschutz übernommen.
Beispiel 2
Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, der Sie neben einer Punkteeintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg auch mit einem Fahrverbot bedroht. Sie können sich überhaupt nicht an ein Vergehen erinnern und erheben Einspruch.
Ihr Rechtsanwalt übernimmt Ihre Vertretung in diesem Konflikt mit den Behörden. Die Kosten hierfür werden durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
Schäden nach einem Verkehrsunfall sind vielfältig und oftmals sehr teuer – der Verkehrsrechtsschutz hilft
• Die Reparatur und die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, der benötigte Mietwagen, Schmerzensgeld und eventuell sogar Verdienstausfall, das summiert sich schnell auf mehrere Tausend Euro.
• Mithilfe eines erfahrenen Anwalts erfahren Sie schnell, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie sie durchsetzen können.
Die Anwaltskosten werden entweder von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt, oder zunächst von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die beim Unfallverursacher und dessen Haftpflicht Regressansprüche geltend macht.