Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist ein Produkt, das in mehreren Formen für verschiede ne Zwecke angeboten wird.
Die grund sätzliche Definition einer Lebensver sicherung ist die, dass eine festgelegte Versicherungssumme zu einem bestimm ten Zeitpunkt oder nach Ableben des Versicherungsnehmers ausbezahlt wird. Sie kann als Besicherung für Kredite, zurfinanziellen Absicherung von Angehö rigen im Fall eines vorzeitigen Ablebens oder zur Altersvorsorge eingesetzt werden.
Er- und Ablebensversicherung Die „klassische“ Er und Ablebensver sicherung ist die Kombination aus Ab lebensschutz und Kapitalaufbau. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt bei Ablauf der vereinbarten Ver tragsdauer oder bei Tod des Versicherten
innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen. Das Kapital kann dabei monatlich als Pension oder ein malig ausbezahlt werden.
Risikoversicherung Risiko bzw. Ablebensversicherungen werden zur Absicherung Hinterbliebener oder zur Besicherung von Krediten ab geschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung vollständig.
Auf den Punkt gebracht Rentenversicherung Mit der Rentenversicherung sorgen Sie für Ihre Pension und Ihre Hinterbliebenen vor. Bei Fälligkeit des Vertrages erhalten Sie eine monatliche Rente. Die Dauer der Rentenzahlung kann individuell verein bart werden.
Fondsgebundene Lebensversicherung Bei der fondsgebundenen Lebensver sicherung wird die Versicherungsleistung an die Wertentwicklung eines Investment fonds gekoppelt. Die Veranlagung erfolgt somit überwiegend in Wert papiere. Es ist auch die Vereinbarung von garantierten Leistungen möglich. Wenn aber keine Garantieleistungen des Versicherersver einbart wurden, trägt der Versicherungs nehmer auch hier das Risiko von Verlusten bis hin zum Total verlust. Regelungen für den Versicherungsschutz
Der Schutz beginnt, wenn Sie die Ver sicherungspolizze erhalten und die erste Prämie oder einmalige Prämie bezahlt haben – aber frühestens mit dem in der Polizze angegebenen Versicherungs beginn. Enden wird der Versicherungs vertrag und damit auch der Versiche rungsschutz zum Ablauftermin (und zwar im Erlebensfall) oder bei früherem Ableben des Versicherten. Prämienzahlung Prämien für die Lebensversicherung sind entweder Jahresprämien oder einmalige Prämien. Die erste (oder einmalige) Prä mie wird sofort nach Erhalt der Polizze fällig. Natürlich können auch halbjähr liche, vierteljährliche oder monatliche Zahlungen vereinbart werden, wobei dafür aber ein Zuschlag verrechnet wird. Änderungen der Zahlungsweise können immer zu Beginn jedes Versicherungs jahres beantragt werden. Weitere Prä mien (sogenannte Folgeprämien) sind innerhalb von zwei Wochen, immer ab Fälligkeitstermin zu bezahlen. Aber Achtung: Wenn trotz schriftlicher Mahnung die Folgeprämien nicht bezahlt werden und die gesetzliche Frist, die im Mahnschreiben angeführt ist, ver strichen ist, endet der vereinbarte Ver sicherungsschutz schon vorzeitig.
Sollte es dennoch unvermeidbar sein, dass Prämien nicht bezahlt werden können, gibt es unterschiedliche Möglich keiten: So könnte etwa die Zahlungsweise geändert, eine Stundung der Prämie bei der Versiche rung beantragt, die Versicherungssumme herabgesetzt oder der Vertrag in einen prämienfreien Vertrag (mit niedrigerer Ver sicherungssumme) umgewandelt werden. Hier wäre es auf jeden Fall notwendig, mit Ihrem Versicherungsberater von der Allfinanz Kontakt aufzunehmen, um die Lage zu besprechen und die für Sie „beste“ Variante auszuwählen.
Reine Risikolebensversicherungen sind zur Absicherung der Familie sinnvoll. Anzuraten ist eine Trennung zwischen Risikosicherung und Vorsorge.
DieNotwendigkeit langfristiger Vorsorgeprodukte ist generell sorgfältig abzuwägen, denn die lange Bindung muss eingehalten werden.
Eine vorzeitige Auflösung hat finanzielle Konsequenzen.