D&O-Deckung Managerhaftung
D&O-Deckung
Die Gründe dafür, dass Zahl und Schadenhöhe der Managerhaftungsfälle zunehmen, sind vielfältig. Und die Konsequenzen für die Unternehmen kaum überschaubar und kalkulierbar.
Bis vor einigen Jahren waren Vorstände, Geschäftsführer und Ausichtsräte (englisch: Directors & Officers) von Kapitalgesellschaften überwiegend der Auffassung, dass kaum ein Risiko aus ihrer persönlichen Inanspruchnahme für Managementfehler drohe. Schlimmstenfalle drohte eine Trennung in “gegenseitigem Einvernehmen” oder eine Kürzung der Abfindung.
Doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das Haftungsumfeld für Manager haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Inzwischen ist zu beobachten, dass vor allem das Top-Management und Aufsichtsgremien vermehrt persönlich für ihre Managementfehler in Anspruch genommen werden.
Manager sind mit einer Vielzahl von neuen Gesetzen und sonstigen Bestimmungen konfrontiert. Hierzu zählen in den USA der SarbanesOxley Act, in Deutschland das UMAG und außerdem länderspezifische Corporate-Goverance-Empfehlungen und International Financial Reporting Standards.
Bekannte wirtschaftliche Fehlleistungen in den USA wie die ENRON- oder Worldcom-Pleiten oder in Deutschland von Borgward über Herstatt, die Neue Heimat, Schneider, Balsam, die Bremer Vulkanwerft, Flowtex, Metallgesellschaft, Philip Holzmann bis zur gescheiterten Fusion zwischen Dresdner und Deutscher Bank zeigen die öffentliche Wahrnehmung des Managerverhaltens. Folglich steigt auch die Zahl der Aktionärsklagen weltweit – nicht nur in den USA.
Ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld von Unternehmen im Spannungsfeld zwischen ständig wachsendem Kostendruck, eingeschränkte Expansionsmöglichkeiten, hohem Wettbewerb und kurzfristiger Gewinnorientierung der Aktionäre (“shareholder value” und “return on investment”) und Unternehmensschieflagen schaffen weiteres Fehler- und Haftungspotenzial. Zudem prüfen Insolvenzverwalter mittlerweile intensiv das Bestehen von Organhaftungsansprüchen.
Die zunehmende Globalisierung der Unternehmen und ihre Internationalisierung gerade mit Blick auf die verschiedenen Rechtsumfelder (“Unternehmen mit US-Exponierung werden immer mehr Zielscheibe für spezialisierte US-Anwaltskanzleien”) führen zu einer Veränderung und Verschärfung der Haftungsrisiken für Manager. Und um die bestmöglichen Chancen auf Schadenersatz zu nutzen, bringen Aktionäre US-orientierte Unternehmen, die nicht in den USA angesiedelt sind, vor US-amerikanische Gerichte.
Hintergrund für das gewachsene Interesse an geeignetem Versicherungsschutz ist neben den oben genannten Gründen auch die Tatsache, dass die Haftung für Managementfehler grundsätzlich der Höhe nach unbegrenzt ist und die Möglichkeiten der vertraglichen Begrenzung eingeschränkt sind.