Haus ubd Wohnungsrechtschutz
Haus- und Wohnungsrechtsschutz
Dieser Rechtsschutzbaustein empfiehlt sich, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren wollen in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Gebäuden.
Neben Gebäuden gilt der Haus- und Wohnungsrechtsschutz auch für Gebäudeteile oder Grundstücke und den zuzurechnenden Garagen oder Kfz-Stellplätzen, die im Versicherungsschein näher bezeichnet sind.
In diesen Fällen greift der Haus- und Wohnungsrechtsschutz
Beispiel 1
Von Ihrem Vermieter erhalten Sie ein Schreiben, in dem er Ihnen eine Mieterhöhung aufgrund angeblich durchgeführter Modernisierung des Gebäudes ankündigt.
Von der Modernisierung ist Ihre Wohnung nicht betroffen. Sie halten die Mieterhöhung für ungerechtfertigt und schalten Ihren Rechtsanwalt ein. Die Kosten trägt der Haus- und Wohnungsrechtsschutz.
Beispiel 2
Die Heizungsanlage in Ihrer Wohnung macht laute Geräusche, sobald sie in Betrieb genommen wird. Ihr Vermieter ist nicht bereit, diesen Mangel zu beseitigen.
Sie sehen keine andere Chance, Ihr Recht durchzusetzen, als durch ein anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung und einer in Aussicht gestellte Klageerhebung.
Notwendig kann die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten immer dann werden, wenn sich Ärger in Ihrem Heim ankündigt
Dabei handelt es sich beispielsweise
• um Meinungsverschiedenheiten mit der Nachbarschaft
• um Probleme mit Miteigentümern bei der geplanten Hausrenovierung
• um Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen
• um Kündigung wegen Eigenbedarfs
• um von der Stadtverwaltung geforderte Sicherheitsmaßnahmen auf Ihrem Grundstück
• um von der Stadtverwaltung erteilte Auflagen (z. B. Fällen eines Baumes)
• um entstehende Streitigkeiten in Folge eines durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schaden an Ihrem Gebäude oder Grundstück