Landwirtschafts-Rechstschutz
Landwirtschafts-Rechtsschutz
Der Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz wird in den Musterbedingungen (ARB 2008), die vom GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. empfohlen werden, im § 27 geregelt.
Er bietet Ihnen im beruflichen Bereich Versicherungsschutz als Versicherungsnehmer und Inhaber eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes.
Außerdem sind Sie in Ihrem privaten Bereich und bei der Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit versichert.
Neben Ihnen ist auch Ihr Partner, mit dem Sie in einer Lebensgemeinschaft leben, versichert und alle minderjährigen und volljährigen Kinder, die nicht in einer Lebensgemeinschaft leben, bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres. Längstens jedoch, bis diese erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausüben, die auf Dauer angelegt ist und für die ein leistungsgerechtes Arbeitsentgelt bezahlt wird.
Auf folgende Leistungsarten haben Sie im Landwirtschaft- und Verkehrsrechtsschutz Anspruch
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Arbeitsrechtsschutz
• Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht
• Steuer-Rechtsschutz
• Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Beratungs-Rechtsschutz im Familien, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Grundsätzlich gibt es in den Musterbedingungen eine klare Regelung für Lebensgemeinschaften (siehe Versicherungsbedingungen).
In diesen Fällen greift der Landwirtschafts-Rechtsschutz
Beispiel 1
Aufgrund einer schadhaften Tierfutter-Lieferung erkrankt ein Großteil Ihres Viehbestandes. Trotz der Bestätigung des Tierarztes, dass die Erkrankung durch das verseuchte Futter verursacht wurde, weigert sich der Lieferant, die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Sie können durch Ihren Rechtsanwalt Schadenersatzansprüche geltend machen und die Kosten übernimmt die Landwirtschafts-Rechtsschutzversicherung.
Beispiel 2
Als Sie eine Bundesstraße mit Ihrem Gespann überqueren, ereignet sich ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein Motorradfahrer erheblich verletzt wird.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie beim Überqueren zu langsam waren. Durch den Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz werden die Kosten Ihres Strafverteidigers gedeckt.