Leasing
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Mieten, pachten ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder ein atypischer Mietvertrag. Der Begriff hat in der öffentlichen Kommunikation jedoch überwiegend eine umfassendere Bedeutung als Finanzierungsalternative, bei der das Leasingobjekt vom Leasinggeber beschafft und finanziert wird und dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines vereinbarten Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. Eine einheitliche Definition des Begriffs Leasing gibt es jedoch weder in der Wirtschaftspraxis noch in der Literatur.
Klassifikation von Leasingvarianten
Nach den verleasten Objekten
• Mobilienleasing
• Immobilienleasing
• Fahrzeugleasing (Spezialfall von Mobilienleasing)
• Flottenleasing (Spezialfall von Fahrzeugleasing)Nach dem Leasingnehmer[
Privatleasing
Gewerbliches LeasingNach speziellen Vertragsverhältnissen
Saleand Lease-Back:Nach der Ausrichtung der Leasinggesellschaft
Operatives Leasing und
FinanzierungsleasingNach der Lokalität des Geschäftssitzes von Leasinggeber und Leasingnehmer
• Cross-Border-Leasing
• inländisches LeasingLeasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird.
Dies geschieht im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers und die Finanzierungsfunktion beim Leasing. Der Leasingnehmer trägt hierbei die Sach- und Preisgefahr. Leasingverträge sind somit „atypische“ Mietverträge.
Als Leasinggeber treten sowohl unabhängige Leasingunternehmen auf, als auch mit den Interessen einer Bank oder eines Herstellers verbundene Leasingunternehmen. Leasingverträge können mit zusätzlichen Vereinbarungen wie der Übernahme der Wartung des überlassenen Objekts durch den Leasinggeber gegen einen monatlichen Pauschalpreis verbunden sein. Seit Ende 2008 ist Finanzierungsleasing in Deutschland eine erlaubnispflichtigeFinanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).[1]
Leasing ist populär, weil die psychologische Hemmschwelle beim Abschluss eines Vertrages niedriger ist als bei der Stellung eines Kreditantrages bei einer Bank. Steuer- und Bilanzvorteile kommen je nach Einzelfall zum Tragen.
Das zivilrechtliche Eigentum und das wirtschaftliche Eigentum können bei Leasinggeschäften auseinanderfallen. Eine besondere Schwierigkeit liegt darin, dass nationale steuerrechtliche Bestimmungen und internationale Rechnungsführungsstandards wie US-GAAP und IFRS die wirtschaftliche Zuordnung des Leasingobjektes zum Leasinggeber oder zum Leasingnehmer unterschiedlich treffen. Im deutschen Sprachraum wird unter Leasing meist ein Nutzungsüberlassungsvertrag verstanden, bei dem der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes bleibt. Andere Konstellationen werden als Mietkauf bezeichnet. Im internationalen Sprachgebrauch ist unabhängig von der Frage, wem das wirtschaftliche Eigentum am Objekt zuzuordnen ist, die Bezeichnung Leasemit Unterscheidungen beispielsweise in Operate Lease und Capital Lease üblich.Für nähere Informationen stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung. Eine detaillierte und unverbindliche Beratung lohnt sich also auf jeden Fall.