Müssen meine Hinterbliebenen auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung Erbschaftssteuern bezahlen
Müssen meine Hinterbliebenen auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung Erbschaftssteuern bezahlen?
Mit einer Risikolebensversicherung kann man im Falle seines Todes für die Hinterbliebenen sorgen und ihnen die finanzielle Absicherung ermöglichen, die sie brauchen. Das ist für viele Versicherte eine Selbstverständlichkeit. Außerdem können sie die Beiträge jährlich von der Steuer absetzen. Aber was ist mit den Hinterbliebenen, wenn der Versicherte stirbt? Können sie die Summe der Risikolebensversicherung voll nutzen? Müssen sie nichts beachten oder noch Steuern dafür zahlen?
Achtung, Erbschaftssteuer
Doch, müssen sie. Auf die Versicherungssumme gibt es zwar keine Einkommenssteuer, aber durchaus die Erbschaftssteuer. Die Risikolebensversicherung gehört zwar eigentlich nicht in den Bereich der Erbschaftssteuer, wird aber dennoch von ihr erfasst. Also muss die Familie des Versicherten darauf vorbereitet sein, dass sie einen Teil der Summe an den Staat abtreten muss. Darum müssen die Hinterbliebenen einen Teil der Risikolebensversicherung wieder als Erbschaftssteuer abführen. Das gilt, solange bestimmte Freibeträge überschritten werden. Ob die Erbschaftssteuer letztendlich wirklich greift, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die man beachten sollte. So bleibt möglichst viel von der Summe der Risikolebensversicherung übrig.
Kann man die Erbschaftssteuer umgehen?
Im Falle der Risikolebensversicherung gibt es den Versicherten, den Bezugsberechtigten und die versicherte Person. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind in der Regel ein und der selbe Mensch. Wenn man also als Versicherter während der Versicherungsdauer stirbt, bekommt die bezugsberechtigte Person die Summe ausgezahlt. Die Absicherung ist gegeben, aber auch die Erbschaftssteuer wird fällig.
Bei Ehepaaren könnte man das so umgehen: Schließt die Frau eine Risikolebensversicherung auf das Leben ihres Mannes ab und der Mann stirbt während der Versicherungsdauer, dann bekommt die Frau die Summe und muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Schließlich ist sie die Versicherte und erhält das Geld direkt von der Versicherung. Diese Methode ist aber nur dann ratsam, wenn sich beide Partner einig sind. Denn nach einer Trennung kann die Frau die Versicherung weiter bestehen lassen und bekommt im Falle des Todes des Ex-Partners trotzdem das Geld von der Risikolebensversicherung.
Was muss man bei der Erbschaftssteuer beachten?
• Keine Freibeträge überschreiten
• Die Versicherungssumme unterliegt grundsätzlich nicht der Erbschaftssteuer, wird aber von ihr erfasst.
• Beiträge sind steuerlich absetzbar, die Versicherungssumme nicht
Erbschaftssteuer umgehen am Beispiel eines Ehepaars:
Mann=Versicherungsnehmer und versicherte Person, Frau=Bezugsberechtigte |
Mann=Versicherte Person, Frau=Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte |
Frau zahlt Erbschaftssteuer bei Überschreiten der Freibeträge |
Frau zahlt keine Erbschaftssteuer, weil Versicherung auf ihren Namen |