Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Neben staatlicher und betrieblicher Pension bildet die private Altersvorsorge das dritte Standbein Ihrer Zukunfts-Absicherung.
Eine Form der privaten Vorsorge ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge – mittlerweile sorgen auf diesem Weg mehr als eine Million Österreicherinnen und Österreicher für Ihr späteres Leben vor.
Die vom Staat unterstützte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge wurde 2003 eingeführt und bietet wichtige Vorteile: Die Lebensversicherung ist mit Kapitalgarantie und zusätzlicher staatlicher Förderung ausgestattet. Außerdem bleiben das angesammelte Kapital und die Förderung bei Vereinbarung des künftigen Bezugs als Rente steuerfrei – das heißt, Sie zahlen keine Versicherungssteuer, keine Kapitalertragssteuer und keine Einkommenssteuer für Ihre Prämienpension.
Eine Reihe von Versicherern bietet die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge in Österreich an, die richtige Gesellschaft haben wir für Sie bereitgestellt.
Die Details dazu sehen so aus:
Staatliche Förderung
Ihre Einzahlungen werden mit einer Prämie im Ausmaß von 4,25 % der einbezahlten Beträge begünstigt. Die Einzahlungen können flexibel vereinbart werden, sind aber der Höhe nach begrenzt. Der maximal geförderte Einzahlungsbetrag beträgt per 1.1.2013 2.445,55 Euro (bisher: 2.329,88 Euro), damit beträgt die höchste steuerliche Förderung per 2013 103,94 Euro (davor: 99,02 Euro).
Veranlagung
Das Produkt „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge” verfügt über einen verpflichtenden Aktienanteil, der per 1. Jänner 2010 von 40 auf 30 Prozent gesenkt wurde. Seither neu ist auch die Einführung eines „Lebenszyklusmodells”, mit dem der Aktienanteil mit steigendem Alter weiter sinkt: Ab dem 45. Lebensjahr auf 25 %, ab 55 Jahren auf 15 %. Damit soll das Risiko von Kursschwankungen an den Aktienbörsen mit zunehmender zeitlicher Nähe zum Pensionsantritt reduziert werden. Kunden mit bestehenden Verträgen können bis zum Ende der Mindestlaufzeit von zehn Jahren auf das „Lebenszyklusmodell” umsteigen.
Dauer
Die Kapitalbindungsdauer beträgt bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge mindestens 10 Jahre. Diese Art der geförderten Pensionsvorsorge ist für die langfristige Vorsorge gedacht. Machen Sie sich bewusst, dass nach Ablauf der 10 Jahre die Kapitalauszahlung nachversteuert werden muss, wenn Sie noch nicht pensionsberechtigt sind und daher die lebenslange Rentenleistung noch nicht bezogen werden kann.
Nach Ablauf der 10 Jahre kann der angesammelte Betrag entweder:
• bei gleichzeitiger Nachversteuerung ausbezahlt werden oder
• weiter in eine Zukunftsvorsorge veranlagt werden oder
• als Einmalbetrag für eine lebenslange Rente (Pensionszusatzversicherung) verwendet werden.
Auszahlung
Die Zusatzpension aus der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge kann frühestens zum 40. Lebensjahr ausgezahlt werden. Im Falle der Einstellung der Erwerbstätigkeit, frühestens mit Vollendung des 50.Lebensjahres, kann bis zum Anfall der gesetzlichen Rente eine Überbrückungsrente beansprucht werden. Die Überbrückungsrente muss mindestens in 36 Monatsrenten ausgezahlt werden, diese Anzahl vermindert sich, wenn der Zeitraum bis zum gesetzlichen Pensionsalter kürzer als 3 Jahre ist.
Auf Grund der vorhandenen Rahmenbedingungen kann diese prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge als Versicherung über die Durchführungswege
• der Fondsgebundenen Lebensversicherung oder
• der indexgebundenen Lebensversicherung
• und auf Grund einer Änderung des Versicherungsaufsichtgesetzes auch im Rahmen des konventionellen Deckungsstockes angeboten werden.
Auf Wunsch können wir Ihnen ein Informationsblatt zur prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge auch per Post zukommen lassen.
Schicken Sie dafür bitte ein E-Mail mit Ihrer Adresse an folgende mailbox office@allfinanzen.info