Private Haftpflichtrisiken
Private Haftpflichtversicherung
Wer anderen einen Schaden zufügt – z.B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit -, muss diesen im Rahmen seiner Haftpflicht ersetzen. Auch Sie haften mit Ihrem Einkommen und ganzen Vermögen für eventuelle Missgeschicke. Und diese können einen teuer zu stehen kommen.
Eine private Haftpflichtversicherungen ist für Sie und Ihre Familie wichtig, denn sie schützt …
… Sie als Privatperson (Privat-Haftpflichtversicherung),
… Sie als Hunde- oder Pferdehalter (Tierhalter-Haftpflichtversicherung),
… Sie als Haus- und Grundbesitzer (Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung),
… Sie als Bauherrn (Bauherren-Haftpflichtversicherung),
… Sie als Inhaber eines Öltanks (Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung)
sowie
… Sie als Wassersportler (Sportboot-Haftpflichtversicherung)
Wenn man Kinder hat, ist die Privat-Haftpflichtversicherung besonders wichtig
Kinder können meist die möglichen Folgen ihrer Handlung nicht abschätzen. Man kann sie aber nicht immer im Auge behalten. Und im Nu ist etwas passiert, das hohe Kosten verursacht.
Zahlen müssen Sie als Eltern. Denn Sie haben über Ihre Kinder die Aufsichtspflicht. Ihre Kinder haften aber auch selbst dann, wenn sie zunächst kein Einkommen haben. Sie müssen dann für Schäden, die sie in ihrer Jugend angerichtet haben, oft noch als Erwachsener zahlen.
Das, was als Kinderstreich geplant war, kann also viel kosten. Er kann Sie und Ihre Kinder ein Leben lang finanziell belasten.
Aufgabe und Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, Sie von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die gegen Sie oder alle Personen, die in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert sind, erhoben werden.
Das heißt, die Haftpflichtversicherung erledigt für Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist: die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe für Sie eine Schadenersatzverpflichtung besteht:
• wenn ja, erfolgt die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens,
• wenn nein, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche – notfalls auch gerichtlich (passive Rechtsschutzfunktion). Die Kosten trägt die Versicherung.
Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt für die Dauer eines Jahres auf der ganzen Welt.
Ersatzleistung bis zu welcher Höhe?
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, bezahlt die Haftpflichtversicherung dem Geschädigten seinen nachgewiesenen Schaden.
Die obere Begrenzung ist die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Hat der Geschädigte schuldhaft zu seinem eigenen Schaden beigetragen, muss er natürlich einen Teil seines Schadens selbst tragen.
Übliche Deckungssummen
3.000.000,– € pauschal für Personen- und Sachschäden
5.000.000,– € pauschal für Personen- und Sachschäden
Das sollte in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherungspolice nicht fehlen
• Einliegerwohnung im Ein-/Zweifamilienhaus (Vermietung einer Einliegerwohnung im selbstgenutzten Ein-/bzw. Zweifamilienhaus, soweit dort eine Wohnung vom Versicherungsnehmer bewohnt wird);
• Auslandsaufenthalte (unbegrenzte Auslandsaufenthalte sollten für fünf Jahre mitgedeckt sein);
• Lebenspartner (der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende Lebenspartner);
• Bauherren-Haftpflichtversicherung (für private Bauvorhaben mit mind. 50.000,- € Bausumme);
• Beaufsichtigung von Hunden (Hüten fremder Hunde, Achtung: Kampfhunde sind meist nicht versichert!);
• Tagesmutter (sofern Sie eine Tätigkeit als Tagesmutter (auch gegen Entgelt, jedoch nicht gewerbsmäßig oder ganztags) ausüben, sollte dieses Risiko mitversichert sein;
• Schlüsselverlust (Abhandenkommen von Schlüsseln zur Zentral-Schließanlage der Haus- und Wohnungstür, sowie private fremde Wohnungsschlüssel);
• Modellfahrzeuge (ferngelenkte Modellfahrzeuge oder Kinderfahrzeuge bis 6 km/h);
• Heizöltank;
• Ausfalldeckung (wichtig dann, wenn Sie einen Schaden erleiden und der Schädiger weder Geld, Besitz oder eine Haftpflichtversicherung hat. Die Ausfalldeckung wird Ihnen Ihren eigenen Schaden ersetzen);
• Gewässerschaden (für im Haushalt übliche gewässerschädliche Stoffe);
• Regressansprüche (bei Lebenspartnern Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern);
• Surfrisiko (Besitz und Führen von privat genutzten eigenen oder fremden Surfbrettern);
• Mietsachschäden (Mietsachschäden an Gebäuden und Räumlichkeiten, die der Versicherungsnehmer gemietet hat);
• Wochenendhaus etc. (als Inhaber von Wohnungen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Wochenendhäusern in Europa);
• Vermietete Wohnräume (Vermietung auch mehrerer Wohnräume, sofern nicht gewerblich);
• Laborarbeiten (aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, z. B. Laborarbeiten einer Fach-, Gesamt- und Hochschule oder Universität);
• Kinder unter 7 Jahren (Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung);
• Exzedenten-Deckung (falls Sie noch einen mehrjährigen Vertrag haben, kann diese Form Ihren jetzigen Vertrag um die Punkte ergänzen, die derzeit nicht versichert sind).