Unfallversicherung Leistungen
Die VAV Unfallversicherung – Alle Leistungen auf einen Blick:
Sie haben die Wahl: 300% oder 500% Progression. D.h. im Falle einer Vollinvalidität (festgestellter Invaliditätsgrad 100% nach einem Unfall) erhalten Sie 300% bzw. 500% der gewählten Versicherungssumme.
Unsere günstigen Versicherungspakete:
Die Höhe des Versicherungsschutzes bei Dauerinvalidität ist abhängig von der gewählten Progression (500% oder 300%).
Unfall-Paket A – Progression 500%
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Versicherungssummen in EUR |
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Basis |
Exklusiv |
Top Exklusiv |
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Todesfall |
5.000,00 |
10.000,00 |
15.000,00 |
Dauerinvalidität |
50.000,00 |
100.000,00 |
150.000,00 |
mit 500 % Progression – Leistung bis |
250.000,00 |
500.000,00 |
750.000,00 |
Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten inkl. Hubschrauberrettung sowie Kosmetische Operationen) |
5.000,00 |
10.000,00 |
15.000,00 |
Spitalgeld |
30,00 |
40,00 |
50,00 |
Unfall-Paket B – Progression 300%
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Versicherungssummen in EUR |
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Basis |
Exklusiv |
Top Exklusiv |
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Todesfall |
5.000,00 |
10.000,00 |
15.000,00 |
Dauerinvalidität |
50.000,00 |
100.000,00 |
150.000,00 |
mit 300 % Progression Leistung bis |
150.000,00 |
300.000,00 |
450.000,00 |
Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten inkl. Hubschrauberrettung sowie Kosmetische Operationen) |
5.000,00 |
10.000,00 |
15.000,00 |
Spitalgeld |
30,00 |
40,00 |
50,00 |
Oder individuelle Berechnungsmöglichkeit im Rahmen des Individualschutzes.
Die Leistung erfolgt ab dem ersten Prozent festgestellter Dauerinvalidität.
In der Unfallversicherung mitversichert:
* Versicherungsschutz bei Zeckenenzephalitis bzw. Lyme-Borreliose
* Versicherungsschutz bei Kinderlähmung
* Versicherungsschutz bei Vergiftung durch Nahrungsmittel
* Versicherungsschutz bei Infektionen infolge Insektenstichen bzw. Bissen
* Erhöhte Todesfallleistung für Waisen
* Erhöhte Todesfallleistung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
* Soforthilfe bei Schwerverletzten bis EUR 10.000,-
* Hilfe zur sozialen Rehabilitation bis EUR 10.000,-
Zusatzleitungen bzw. zusätzlich versicherbar:
* Unfallkosten (Heil-, Berge- und Rückholkosten sowie kosmetische Operationen)
Die Höhe der Unfallkosten ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme für Invalidität.
* Spitalgeld
Höhe des Spitalgeldes: maximal EUR 50,00 pro Tag
Leistung: ab dem ersten Kalendertag bei Spitalaufenthalt
Dauer: längestens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag
Voraussetzung: medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung nach einem Unfall
bei Bedarf wählbar:
* Genesungsgeld (Verdoppelung des Spitalgeldes ab dem 14. Tag der stationären Behandlung)
Leistung: ab dem 14. Tag der stationären Heilbehandlung
Dauer: längestens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag
Voraussetzung: Deckung “Spitalgeld” ist versichert
* REHA-Pauschale (Entschädigung bei längerer stationärer Rehabilitation)
Einmalige Pauschalzahlung für Rehabilitation in Höhe von EUR 3.000,00 bei:
– mehr als 10% Dauerinvalidiät
und
ärztlich angeordneten stationären REHA-Aufenthalt von mindestens 3 Wochen.
* Kostenersatz bei Knochenbruch
Entschädigung von EUR 500,00 bei Knochenbruch an den Extremitäten (Arme und Beine) nach einem Unfallereignis.
* Unfallrente
Versicherungsummen der Unfallrente sind frei wählbar zwischen mind. EUR 100,00 und Maximalrente EUR 1.000,00
Wahlweise:
– Unfallrente befristet auf 20 Jahre
oder
– Unfallrente lebenslang
* Taggeld (nur versicherbar bei “Individueller Unfallversicherung)
Das Taggeld wird ab dem 8. Tag pro Tag aufgrund der Arbeitsfähigkeit im Beruf oder in der Beschäftigung der versicherten Person nach einem Unfall für längstens 365 Tage innerhalb von 4 Jahren ab dem Unfalltag bezahlt.
Das Taggeld gilt für den Versicherungsnehmer sowie bei Partnerunfall bzw. Familienunfall auch für den berufstätigen Ehepartner/in bzw. Lebensgefährten/in.
* Assistance
Umfangreiche Zusatzleistungen nach einem Unfall – zu Hause und auf Reisen,
inkl. Hilfe bei akuter Krankheit im Ausland!
– Versicherte Leistungen zu Hause:
Nach einem unfallbedingten stationären Spitalsaufenthalt von mindestens 24 h werden am ständigen Wohnort des Versicherungsnehmers (versicherte Person) folgende Leistungen für die Dauer von max. 6 Wochen innerhalb eines Jahres ab dem Ereignistag organisiert und bezahlt:
Dienstleistungen nach Unfall:
– Heimhilfe für häusliche Pflege, Wohnungsreinigung, Wäsche bis max. 4 h pro Tag
– Essensversorgung bis EUR 100,00 pro Tag (Mittagsmenü für VN seine Kinder, und Verwandte 1 Grades,
– Kinderbetreuung und Haustierbetreuung sofern die versicherte Person die oben angeführten Tätigkeiten nicht selbst ausführen kann und keine im gemeinsamen Haushalt lebende Person diese Tätigkeiten übernehmen kann.
Psychologische Betreuung nach Unfall
Nach Unfall ist eine einmalige telefonische Beratung durch einen Spezialisten gedeckt.
Besuchsreise im Inland nach Unfall:
Wenn VN länger als 72 h stationär behandelt werden muss, wird eine Besuchsreise für eine nahestehende Person an das Krankenbett (Bahnfahrt 1.Klasse) inklusive Übernachtung mit Frühstück für max. 3 Nächte in einem Mittelklassehotel organisiert.
Rechtsberatungshotline nach Unfall:
Vermittlung einer kostenlosen telefonischen Rechtsberatung nach einem Anruf bei unserer Assistance-Zentrale.
Second-Opinion nach Unfall:
Einholung einer weiteren Fachmeinung falls nach einer schweren, durch einen Unfall verursachten Verletzung weitere Behandlungen/Operationen oder Nachbehandlungen medizinisch notwendig sind.
Rehabilitation nach Unfall:
Beratung über weitere Behandlungsmöglichkeiten und Rehabilitation nach unfallbedingter Primärbehandlung
Auslandsversicherung:
Versicherungsschutz besteht bei akuter Krankheit oder Unfall im Ausland:
• Heilkostendeckung im Ausland bis EUR 40.000,00
• Bergungskosten bis EUR 10.000,00
• Überführung im Todesfall
• Heim- bzw. Rücktransport aus dem Ausland
• Extra Rückreise
• Besuchsreise für nahe Verwandte