Info haltsversicherung Unterversicherung
Verzicht auf Abzug wegen Unterversicherung in der Hausratversicherung
Bei den führenden Versicherungen ist vereinbart, dass auf den Einwand der Unterversicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme (Höchsthaftungssumme) verzichtet wird.
Die Entschädigung wird wegen einer Unterversicherung nicht gekürzt, wenn die Klausel “Kein Abzug wegen Unterversicherung” vereinbart ist.
Diese wird dem Vertrag stets dann zugrunde gelegt, wenn (je Versicherungsunternehmen unterschiedlich) z. B.
a. bei Versicherungssummen bis einschließlich 150.000 € (oder bei Entschädigungsgrenzen für Wertsachen über 30%) die Versicherungssumme pro qm Wohnfläche mindestens 600 € beträgt.
Beispiel:
Wohnfläche: 88 qm
Versicherungssumme: 52.800 €
88 qm mit 600 € pro qm => Unterversicherungsverzicht wird gewährt;
b. bei Versicherungssummen über 150.000 € (oder bei Entschädigungsgrenzen für Wertsachen über 30%) die Versicherungssumme pro qm Wohnfläche nach Abzug des versicherten Wertsachenanteils mindestens 600 € beträgt.
Beispiel:
Wohnfläche: 150 qm
Versicherungssumme: 175.000 €
./. 20 % Wertsachenanteil: 35.000 €
140.000 €
(140.000 € / 150 qm) > 600 € pro qm => Unterversicherungsverzicht wird gewährt.