Gibt es bei der Risikolebensversicherung eine Beitragsrückerstattung
Gibt es bei der Risikolebensversicherung eine Beitragsrückerstattung?
Wenn man eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, muss man sich über viele Faktoren im Klaren sein. In der Regel ist es so, dass eine Risikolebensversicherung nach Ablauf der Versicherungsdauer keine Versicherungssumme auszahlt, sondern sie behält. Darum sollte auch die Höhe der Beiträge so gewählt sein, dass es nicht allzu sehr schmerzt, wenn das Geld dann einfach weg ist. Bei der klassischen Risikolebensversicherung gibt es normalerweise keine Möglichkeit, seine Beiträge zurück zu bekommen. Es gibt aber auch die Form der Risikolebensversicherung, bei der die Beiträge an eine Kapitallebensversicherung gebunden sind. Beide Möglichkeiten haben etwas für sich. Grundsätzlich sollte man aber bei dem normalen Modell der Risikolebensversicherung nicht mit einer Beitragsrückerstattung rechnen.
Beitragsrückerstattung oder Absicherung?
Wenn man nach Ablauf der Versicherungsdauer noch lebt, bekommt man sein Geld eigentlich nicht zurück. Die Absicherung der Familie ist damit erloschen. Allerdings sind dafür auch die Beiträge entsprechend niedrig. Das ist eben das Risiko, das die Versicherung tragen muss. Wenn man seine Familie weiterhin absichern möchte, muss man eine neue Versicherung abschließen. Manche Versicherungen gewähren tatsächlich eine teilweise Auszahlung der Versicherungssumme, jedoch keine vollen 100% und erst recht keine Zinsen. Schließlich geht es bei der Risikolebensversicherung um Absicherung und nicht um einen Sparplan. Außerdem wäre der Gewinn für die Risikolebensversicherung zu gering, wenn sie am Ende nur die Zinsen aus den Beiträgen behalten dürften.
Alternativen
Es gibt auch die so genannte Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr. Hier liegen die Beiträge deutlich höher. Darin ist dann auch der Sparbeitrag enthalten. Die Versicherung kann mit größeren Beträgen jonglieren und am Ende wird eine größere Summe ausgezahlt.
Warum gibt es in der Regel keine Rückerstattung?
• Zu wenig Gewinn für die Versicherung
• Keine Zinsen für den Versicherungsnehmer
• Nicht Gegenstand der Versicherung
Rechenbeispiel
Mit Beitragsrückgewähr |
Ohne Beitragsrückgewähr |
Beitrag x + Beitrag y => Auszahlung (x+y)* Laufzeit |
Beitrag x => Auszahlung x* Laufzeit |