Rechtsschutz für Unternehmen
Diese Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen dabei die Unternehmensrisiken abzudecken und minimiert Rechts-anwalts- und Gerichtskosten, die einen großen Aufwand für Sie darstellen können und womöglich sogar die Existenz Ih-res Unternehmens gefährden. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen aber auch bei der Durchsetzung von Schaden-ersatzforderungen und deckt Kosten betreffend Streitigkeiten aus Verträgen.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtlichen In-haltes wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder
Vermögensschaden gegen den Verursacher (sofern diese Ansprüche nicht ausschließlich auf der Verletzung einer ver-traglichen Verpflichtung beruhen).
Beispiel Schadenersatz-Rechtsschutz:
Der Versicherungsnehmer, ein Tierarzt, sollte ein Pferd impfen und wurde vom Tierhalter nicht auf das „besondere Temperament“ des Tieres aufmerksam gemacht. Das Tier schlug aus und verletzte den VN schwer. Die Schadenersatz-forderungen von ca. EUR 80.000,- wurden gerichtlich gefordert. Eine Haftung des Tierhalters wurde seitens des Ge-richts in allen Instanzen verneint. Kosten: Eigene Rechtsanwaltskosten inkl. Pauschalgebühren: ca. EUR 19.000,-
Gegnerische Rechtsanwaltskosten: ca. EUR 20.000,-
Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Strafbehörden
Beispiel
Ein Betrieb leitet aufgrund der Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters Gifte in ein Gewässer ein. Ein Strafverfahren gegen den Betrieb und Mitarbeiter wird eingeleitet.
Sozialversicherungs-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit So-zialversicherungsträgern in Leistungssachen. In Verfahren vor Verwaltungsbehörden wegen Feststellung der Sozialver-sicherungspflicht, der Sozialversicherungsberechtigung, des Beginns oder Endes der Sozialversicherung sowie wegen Streitigkeiten über Beitragszuzahlungen und Zuschlägen.
Beispiel Sozialversicherungs-Rechtsschutz:
Für den Versicherungsnehmer sind „Mitarbeiter“ als Werber tätig, die seiner Meinung nach als „freie Mitarbeiter“ keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Die Klärung dieser Frage ist Gegenstand eines Verwaltungsverfahren.
Im Hinblick auf die weittragende Bedeutung für den Versicherungsnehmer (mögliche Nachforderungen wären Existenz bedrohend).
Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen in Verfahren vor Arbeitsgerichten (bei öffent-lich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen auch für Disziplinarverfahren)
Beispiel Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
Ein Dienstgeber entlässt einen seiner Dienstnehmer wegen behaupteter Manipulationen bei der Buchhaltung. Dienst-nehmer bringt Klage auf Anfechtung der Entlassung ein. Streitwert für die Anfechtungsklage: ca. EUR 22.000,-
Beratungs-Rechtsschutz
Mündliche Rechtsberatung für den versicherten Betrieb durch einen Rechtsanwalt
Ausnahme des Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes (Beratung einmal pro Monat)
Beispiel Beratungs-Rechtsschutz
Der Geschäftsführer des Betriebs informiert sich bezüglich rechtlicher Rahmenbedingungen für Besicherungen für eine Kreditaufnahme.
Erweiterung :
Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen über unbewegliche Sachen des Versicherungsnehmers (im landwirtschaftlichen und be-trieblichen Bereich bis zur vereinbarten Streitwerthöhe)
Beispiel Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz:
Der Steuerberater des VN bringt gegen diesen eine Honorarklage ein. VN behauptet mangelhafte Beratungstätigkeit und Verzeichnung eines weit überhöhten Honorars (nicht gerechtfertigter Stundenaufwand, überhöhtes Stundenhonorar).
Dem Klagebegehren des Steuerberaters wird stattgegeben.
Lenker RS für Dienstnehmer auf Dienstfahrten mit nicht-firmeneigenen KFZ
Schadenersatz-, Straf und Führerschein-Rechtsschutz, wenn Dienstnehmer mit einem fremden (VN ist weder Eigentü-mer, Halter, Leasingnehmer oder Zulassungsbesitzer) Kraftfahrzeug unterwegs sind.
Verkehrsbereich – Schadenersatz-Rechtsschutz
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtlichen In-haltes wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder
Vermögensschaden gegen den Verursacher bei Benützen des versicherten Kraftfahrzeuges als Eigentümer, Halter, Le-asingnehmer, Zulassungsbesitzer, berechtigter Lenker und berechtigter Insasse.
Verkehrsbereich – Straf-Rechtsschutz
Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und Verwaltungsbehörden (Bagatellgrenze 0,25%) wegen eines Verkehrsunfalls oder Übertretung von Verkehrsvorschriften bei
Benützen des versicherten Kraftfahrzeuges als Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Zulassungsbesitzer, berechtigter Lenker und berechtigter Insasse.
Verkehrsbereich – Führerschein-Rechtsschutz
Vertretung in einem Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung im Sinne des Führerscheingesetzes, wenn das Verfahren im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder einer Übertretung von Verkehrsvorschriften eingeleitet wurde.
Wer ist versichert
Der Betriebsinhaber mit den auf den Betrieb zugelassenen
Fahrzeugen und deren berechtigte Lenker.
Verkehrsbereich – Fahrzeug-Vertrag-Rechtsschutz
Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die die in der Polizze
bezeichneten Fahrzeuge einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen (Kauf, Miete,
Reparatur usw.)
Wichtiger Hinweis:
Die Streitwertgrenze sollte nach dem größten möglichen Auftrags- oder Vertragswert ausgewählt werden, sollte diese in einem Streitfall den tatsächlichen Streitwert unterschreiten, besteht keine Leistungspflicht.