Unterhalts-Rechtsschutz
Unterhalts-Rechtsschutz
Der Unterhalts-Rechtsschutz ist neu und innovativ. Er wird in dieser Form nur von der ARAGangeboten und ist kein rechtlich selbständiger Vertrag, sondern kann nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt abschlossen werden.
Versichert sind Sie zusammen mit Ihrer Familie, es sei denn, zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner kommt es zu Streitigkeiten. In diesem Fall bietet derEhe-Rechtsschutz eine entsprechende Absicherung.
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro pro Rechtsschutzfall.
Bei den meisten Rechtsschutz-Bausteinen gibt es zu Versicherungsbeginn eine Wartezeit. Sie beträgt in der Regel drei Monate. Beim Unterhalts-Rechtsschutz beträgt die Wartezeit ein Jahr.
In diesen Fällen greift der Unterhalts-Rechtsschutz
Beispiel 1
Ihre Eltern sind altersbedingt nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen. Aufgrund ihrer geringen Rente können sie die Unterbringung in einem Seniorenheim nicht allein aufbringen.
Das Sozialamt, das einen Teil der Kosten trägt, fordert von Ihnen Unterhaltszahlungen für Ihre Eltern. Mit dem Unterhalts-Rechtsschutz sind Sie gegen das Kostenrisiko eines derartigen Verfahrens abgesichert.
Beispiel 2
Von einer früheren Liebschaft erhalten Sie Post, in der sie Ihnen mitteilt, dass aus Ihrer Beziehung ein Kind hervorgegangen ist und fordert von Ihnen Unterhalt.
Ihrer Ansicht nach kann das Kind aber nicht von Ihnen sein und Sie weigern sich, die Vaterschaft anzuerkennen.
Der Unterhalts-Rechtsschutz übernimmt die Kosten im Vaterschafts-Prozess.
Der Unterhalts-Rechtsschutz kann nur in Verbindung mit einem anderen Rechtsschutz-Produkt abschlossen werden, wie beispielsweise
• der Privatrechtsschutz für Privatpersonen oder
• der Privatrechtsschutz für Selbstständige
• der Haus- und Wohnungsrechtsschutz im Paket „Recht & Heim”, das neben dem Rechtsschutz-Baustein auch eine Privathaftpflicht-, eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bietet
Übrigens
In der Zwischenzeit haben zwei weitere Rechtsschutzversicherer den Unterhalts-Rechtsschutz in Ihrem Bedingungswerk integriert, wobei Leistungen in einem anderen Umfang und in unterschiedlicher Art und Weise zur Verfügung stehen.
Während der D.A.S. im Rahmen des Leistungsmerkmals “D.A.S. Rechtsauskunft” die telefonische Erstberatung auch in Unterhaltsfragen anbietet, bei der es keine ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten, keine Wartezeiten und keine Selbstbeteiligung gibt, geht die Rechtsschutz Union einen anderen Weg. Sie hat in ihren neuen Versicherungsbedingungen (ARB-RU 2005-VVG Stand 10.2009) unter Leistungsarten in § 2 Absatz m) auch den Unterhalts-Rechtsschutz eingeschlossen, sofern die Wahrnehmung der Interessen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Trennung, einer Scheidung, der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft oder den damit verbundenen Regelungen stehen.