Vorsorge-Rechtsschutz
Vorsorge-Rechtsschutz
Unter Vorsorge-Rechtsschutz versteht man die Erweiterung des Deckungsumfangs einer Rechtsschutzversicherung für noch nicht bekannte, später eintretende Änderungen der Lebensumstände des Versicherungsnehmer oder der mitversicherten Personen.
Solche Veränderungen der Lebenssituation sind ab dem Zeitpunkt der Entstehung und zumeist ohne Wartezeit durch den Vorsorge-Rechtsschutz mitversichert. Dabei gilt der größtmögliche Leistungsumfang bei gleichzeitig kleinster Selbstbeteiligung, innerhalb der tariflichen Grenzen.
Die einzige Bedingung ist die rechtzeitige Mitteilung an den Versicherer über die geänderten oder neu hinzukommenden Risiken, deren Beginn und die Aufnahme in den Versicherungsschutz.
De Vorsorge-Rechtsschutz ist bislang noch nicht in der Verbandsempfehlung zu finden, so dass die Musterbedingungen des GDV) keine entsprechende Klausel enthält.
In diesen Fällen greift der Vorsorge-Rechtsschutz
Beispiel 1
Wenn Sie beispielsweise neben Ihrer Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis eine zusätzliche Ausbildung machen, die es Ihnen erlaubt später selbständig zu sein. Nachdem Sie Ihr Angestelltenverhältnis beendet und für Ihre eigene Firma Büroräume angemietet haben, kommt es zu Unstimmigkeiten mit dem Vermieter aufgrund von erheblichen Mängeln, die der Vermieter nicht beseitigen will.
Dadurch, dass Sie Ihrem Versicherer rechtzeitig die neue Lebenssituation mitgeteilt haben, besteht im Rahmen des Vorsorge-Rechtsschutzes Deckung, obwohl normalerweise erst eine dreimonatige Wartezeit zu erfüllen wäre.
Beispiel 2
Eines Ihrer mitversicherten Kinder hat sein Studium mit Auszeichnung beendet und den ersten Anstellungsvertrag in der Tasche.
Aufgrund dessen ist ein Umzug notwendig und eine eigene Wohnung muss angemietet werden.
Auch hier greift der Vorsorge-Rechtsschutz bei rechtzeitiger Anzeige, für den Fall dass es zu rechtlichen Schwierigkeiten kommt, sei es im Arbeits- oder Mietverhältnis.
Rechtsschutz-Anbieter haben den Vorsorge-Rechtsschutz in Ihr Bedingungswerk 2008 eingeschlossen
Einige Rechtsschutz-Anbieter haben den Vorsorge-Rechtsschutz in Ihr Bedingungswerk 2008 eingeschlossen und führen ihn unter § 2 “Leistungsarten” auf. Normalerweise fällt kein zusätzlicher Beitrag an, da die Zusatzleistung bereits im Gesamtbeitrag für die Rechtsschutzversicherung kalkuliert ist.