Vereinrechtsschutzversicherung
Vereinrechtsschutzversicherung
Die Vereinsrechtsschutzversicherung ist die optimale Lösung für eingetragene Vereine, deren Zweck weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet ist.
Dieser Vereinsrechtsschutz sichert nicht nur die Mitglieder – etwa wenn ein Mitglied in Ausübung von Vereinsaufgaben verletzt wird und Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher stellt – sondern auch den Verein selbst, so zum Beispiel in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung nach Ausspruch einer Kündigung oder Abmahnung gegenüber der fest angestellten Sekretärin.
Versicherungsschutz besteht für den Verein, dessen gesetzliche Vertreter (Vorstandsmitglieder) bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben, die Beschäftigten bei der Wahrnehmung ihrer beruflichen Tätigkeit und die Vereinsmitglieder bei jeder Tätigkeit, die nach der Satzung dem Vereinszweck dient.
o Was ist versichert?
§ Schadenersatz-Rechtsschutz
für die Durchsetzung von Ersatzansprüchen wegen Personen- oder Sachschäden, z. B. Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung eines Vereinsvorstandes mit einem ausgeschlossenen Vereinsmitglied oder Geltendmachung von Schadenersatz, nachdem ein „Gast“ mutwillig die vereinseigene Computeranlage beschädigt hat
§ Arbeits-Rechtsschutz (gilt nur für den Verein als Arbeitgeber)
z. B. wegen der Abwehr einer Kündigungsschutzklage eines Beschäftigten oder falls Streit über die Lohnhöhe einer Aushilfskraft entsteht
§ Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
wenn sich eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt über die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen durch den Verein nicht außergerichtlich hat regeln lassen.
§ Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
z. B. Streit mit der Berufsgenossenschaft über die Frage, ob ein Unfall eines Beschäftigten des Vereins auf dem Weg zur Arbeit als sog. Wegeunfall anzuerkennen ist
§ Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung eines Versicherten beim Vorwurf fahrlässig begangener Straftaten (z. B. fahrlässige Körperverletzung) im Zusammenhang mit satzungsgemäßen Aktivitäten
§ Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, z. B. wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz oder Lärmschutzvorschriften (Beispiel: Anzeige eines Nachbarn wegen Ruhestörung bei einer Vereinsfeier)
§ Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
falls z.B. ein Vereinsmitglied bei einer satzungsgemäßen Tätigkeit von einem Randalierer angegriffen und dabei schwer verletzt wird und sich dann im Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger beteiligen möchte
§ Daten-Rechtsschutz
bei vermeintlichen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen, z.B. wenn ein aktives oder ehemaliges Vereinsmitglied unter Berufung auf das Bundesdatenschutzgesetz den Verein auf Sperrung, Löschung oder Berichtigung ihn betreffender Daten verklagt oder wenn sich ein Vereinsverantwortlicher in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen vermeintlich rechtswidrigen Umgangs mit Daten zu verteidigen hat
§ Telefonische und Online-Rechtsberatung
Der Verein und die Mitversicherten haben im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Verein auch Anspruch auf eine rechtliche Orientierungshilfe in Gestalt einer telefonischen Rechtsberatung (Anwaltstelefon) oder einer Online-Auskunft (ALEGE, einmalige Registrierung erforderlich).
§ Was ist insbesondere versichert?
§ Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. wegen eines Dienstvergehens
Anmerkung: Diese Leistungsart ist zwar versichert, dürfte aber bei einem Verein in der Praxis kaum von Bedeutung sein, denn regelmäßig gilt für Vereine weder Disziplinar- noch Standesrecht.