Sind Sie für einen Verein als Mitglied oder gar Vorstandsmitglied tätig
Sind Sie für einen Verein als Mitglied oder gar Vorstandsmitglied tätig? Vielleicht helfen Sie sogar ab und zu mit beim Ausrichten von Veranstaltungen oder Vereinsfesten?
Dann sollten Sie sich auf alle Fälle informieren, ob Ihr Verein eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und wenn nein, darauf bestehen, dass dies schleunigst nachgeholt wird. Hierunter versteht man eine Versicherung, die einen Verein und seine Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die private Haftpflichtversicherung haftet nämlich bei Schäden aus der Vereinstätigkeit meist nicht. Ein Vergleich der verschiedenen Versicherer kann sich lohnen.
Wann benötigen Sie eine Vereinshaftpflicht?
Bei einer Veranstaltung könnten Besucher oder deren Eigentum zu Schaden kommen, z. B. weil beim Vereinsfest der Grill nicht richtig gesichert war und sich jemand schwer verbrannt hat oder die Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet wurde und es beim Einlass zu Verletzungen und Sachschäden kam. Oder Sie haben für ein Vereinsfest einen Saal angemietet, in dem es zu einem Schaden kommt, der niemandem zugeordnet werden kann. Oder Ihr Verein beteiligt sich am Weihnachtsmarkt mit einem Speisenverkauf und es stellt sich heraus, dass viele Besucher eine Salmonellenvergiftung erlitten haben. Bei Personenschäden kann es schnell zu hohen Schmerzensgeldforderungen, Lohnausfallkosten usw. kommen. In all diesen Fällen und in vielen weiteren ist es wichtig, abgesichert zu sein, um nicht persönlich haften zu müssen oder unberechtigte Haftungsansprüche abwehren zu können. Neben den Schadenersatzforderungen und der Deckung der Schäden leistet die Vereinshaftpflichtversicherung in der Regel auch einen rechtlichen Beistand. So prüfen die Versicherer, ob die Forderungen, die an den Verein gestellt werden, berechtigt sind. Nur wenn dies der Fall ist, übernimmt die Vereinshaftpflichtversicherung auch die entsprechenden Schäden. Anderweitig werden die Forderungen durch den Versicherer zurückgewiesen. Vor Durchführung einer Veranstaltung kann ein Vergleich der Versicherungsleistungen und den zu versichernden Risiken vor finanziellen Schäden schützen.
Haftet die Vereinshaftpflicht immer?
In seltenen Fällen haften auch Vereinsvorstände ähnlich wie Unternehmer mit ihrem Privatvermögen, wenn die Vereinsgeschäfte nicht ordnungsgemäß laufen. Wenn Sie als Vereinsvorstand allerdings wissentlich oder vorsätzlich eine Straftat begehen, wird dies normalerweise auch durch die Vereinshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Ihr Haftungsrisiko als Vereinsvorstand können Sie schon mal verringern, wenn Sie sich an die nachfolgenden Grundsätze halten:
· Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sollten Sie auf ihre Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit hin prüfen. Entscheidungen müssen nach geltendem Recht und nach der Satzung vollzogen werden.
· Sie sorgen dafür, dass der Verein seine Rechtspflichten erfüllt (z. B. evtl. Steuerzahlungen usw.)
· Wenn der Verein Ansprüche gegen Dritte hat (z. B. Schadensersatzansprüche), sorgen Sie dafür, dass diese durchgesetzt werden.
· Sie informieren Ihre weiteren Vorstandsmitglieder rechtzeitig über Probleme.
· Sie legen der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab über Ihre Tätigkeit.
· Wenn Ihr Verein überschuldet und gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr zahlungsfähig sein sollte, muss das Insolvenzverfahren umgehend beantragt werden.
Überprüfen Sie Ihre Vereinshaftpflicht Police.
Aber wenn im Verein trotzdem einmal etwas schief gelaufen ist, kann Ihnen vielleicht die Vereinshaftpflichtversicherung helfen. Also ganz wichtig! Informieren Sie sich, ob diese bereits abgeschlossen wurde. Wenn ja, sehen Sie sich die Versicherungspolice an, ob sie zu Ihren Wünschen und Ihrer Satzung passt. Wenn nein, fordern Sie kostenfrei ein Vergleichsangebot an, mit dem Sie die richtige Versicherung für Ihren Verein finden können. Mittlerweile bieten viele Versicherer bereits sehr gute Vereinshaftpflichtversicherungen an. Beim Auswählen der richtigen Versicherung ist wichtig zu wissen, welche Risiken man versichern möchte, wie viele Mitglieder Ihr Verein hat und zum Beispiel wie häufig Veranstaltungen in welcher Größenordnung durchgeführt werden.