Praxisausfallversicherung
Praxisausfallversicherung: Die wichtigsten Details
Die Praxisausfall-/ Vertreterkostenversicherung in Folge Krankheit, Unfall, Seuchen, Epidemien oder Quarantäne umfasst den Umsatzausfall, den entgangenen Gewinn und/ oder die fortlaufenden Kosten während der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Zahnärzte.
Deckungssumme: variabel, max 200.000 Euro je Schadensfall,
Haftzeit: wahlweise 12, 18 oder 24 Monate
Selbstbehalt: wählbar, empfohlene Karenz 21 Tage
Kündigungsrecht im Schadensfall
unwiderruflicher Kündigungsverzicht durch den Versicherer
Wartezeiten
keine Wartezeiten
Laufzeit
bis 65. Lebensjahr ohne Beitragszuschlag – wahlweise bis 67. Lebensjahr
Karenzentfall
bei mind. 24 stündigem Krankenhausaufenthalt nach akutmedizinischer Notfallaufnahme
Beitragsbefreiung
während der Unterbrechungszeit
Beitragsanpassung
garantierter Beitrag während der Vertragslaufzeit
Wintersport/ Wettbewerbsveranstaltungen
mitversichert