ARBEITGEBERHAFTPFLICHT VERSICHERUNG
Beschäftigen Sie an Bord Ihrer Yacht bezahlte Crew? Dann müssen Sie in vielen Ländern eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung vorweisen.
Sie deckt Ansprüche, die sich aus der Beschäftigung von bezahlter Crew an Bord ergeben und für die der Arbeitgeber haftbar gehalten werden kann.
Falls Sie noch weitere Fragen zur Arbeitgeberhaftpflicht-Versicherung haben, wenden Sie sich an unser Verkaufsteam.