Wann benötigen Sie zusätzlich zur Vereinshaftpflicht noch eine Veranstalterhaftpflicht
Wann benötigen Sie zusätzlich zur Vereinshaftpflicht noch eine Veranstalterhaftpflicht?
Nicht versichert ist die Haftpflicht:
· für Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen ( z.B. Gau- und Bundesfeste, Ausstellungen, Luftfahrtveranstaltungen, Schützenfeste, Umzüge, Konzerte, Tanzveranstaltungen, Messen, etc.)
· aus Tribünenbau
· aus dem Abbrennen von Feuerwerk
· aus der Unterhaltung von Eis- und Rodelbahnen
· aus der veranstaltung von Skikursen, Skiausflügen und Skirennen
Falls Sie als Verein solch ein Fest planen bzw. als Veranstalter auftreten, ist eine Veranstalterhaftpflicht unverzichtbar, da die finanziellen Folgen für den Verein im Falle eines Schadens ruinös sein können. Oft ist es auch möglich, diese Veranstaltungen im Rahmen der gewöhnlichen Vereinshaftpflicht gegen einen Zusatzbeitrag mitzuversichern. Fragen Sie bitte an.
Öffentliche Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die über den Rahmen gewöhnlicher Vereinsveranstaltungen hinausgehen. |
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R+V |
Concordia |
AXA |
Conti |
Nürnberger |
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gegen Zusatzbeitrag mitversicherbar in der Vereinshaftpflichtversicherung |
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eigene Veranstaltungshaftpflichtversicherung |
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Stand 2013 |