Das Wichtigste über Versicherungen
Das Wichtigste über
Kfz-Haftpflicht
Kfz-Kasko
Unfallversicherung
Private Haftpflicht
Zusatzkrankenversicherung
Haushalt und Eigenheim
Lebensversicherung
Reiseversicherung
Rundum versichert
FACHBEGRIFFE EINFACH ERKLÄRT
5a / 2012
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser!
2 KONSUMENT 5a/2012
Foto: Wilke
Foto: VVO/Kammeter
Dr. Louis NormanAudenhove
Generalsekretär des Österreichischen
Versicherungsverbands VVO
Franz Floss
Geschäftsführer des Vereins
für Konsumenteninformation (VKI)
Wer sich vor Unheil schützen will, kann entweder um göttlichen Beistand
flehen oder den finanziellen Schaden zu begrenzen suchen, indem er einen
Versicherungsvertrag abschließt. In beiden Fällen bleibt es ungewiss, ob
ein Schadensfall eintritt oder nicht. Sicher ist hingegen: Versicherungen
können einen Schadensfall nicht verhindern, jedoch die möglichen finan
ziellen Folgen minimieren.
Der Verein für Konsumenteninformation trägt mit seinen Analysen, Test
berichten und Reports auch im Versicherungsbereich zu Transparenz für
die Konsumenten bei. Gut informierte Kunden sind besser in der Lage,
die genau ihren Bedürfnissen entsprechenden Versicherungsangebote
aus zuwählen.
Dieses KONSUMENT Spezial, in Kooperation mit dem österreichischen
Versicherungsverband VVO, soll Sie darüber informieren, was „Versiche
rung“ eigentlich bedeutet, die wichtigsten Sparten in einem Steckbrief
beschreiben und auf deren Besonderheiten aufmerksam machen.
Fragen wie: „Gegen welche Gefahren kann ich mich versichern? Welche
Risiken sind überhaupt gedeckt? Was ist im Schadensfall zu tun?“ werden
hier behandelt.
Ein besonderes Anliegen dieser Ausgabe ist es, in einfacher Sprache die
mitunter komplizierten Sachverhalte des Versicherungswesens zu erläu
tern. Dazu gehört auch ein ausführliches Glossar, das die gängigsten
Fachbegriffe aus Versicherungsverträgen allgemein verständlich erklärt.
Auch dieses Glossar soll letztlich dazu beitragen, dass Missverständnisse
zwischen Versicherer und Kunden erst gar nicht entstehen.
Was ist eine Versicherung?
Die Versicherung ist das Grundprinzip
der kollektiven Risikoübernahme. Viele
zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungs
prämie) in den Geldtopf der Versicherer
ein, um beim Eintreten des Versiche
rungsfalles aus diesem Geldtopf einen
Schadenausgleich zu erhalten. Da der
Versicherungsfall statistisch gesehen nur
bei wenigen Versicherten eintreten wird,
reicht das Geld im Topf für den einzelnen
zu leistenden Beitrag aus.
Welche Versicherung für wen?
An erster Stelle stehen die existenz
bedrohenden Risiken. Bei einer Familie
kann das der Tod oder die Berufsunfähig
keit des Alleinverdieners sein, bei einem
Kind ein Unfall mit schweren körperli
chen Langzeitschäden, bei Haus oder
Wohnungsbesitzern ein Vollbrand, der
sie obdachlos macht. Überlegen Sie für
Ihre Situation, wo für Sie die existenz
bedrohenden Risiken liegen.
Wer vermittelt
Versicherungsverträge?
Von der Auswahlmöglichkeit und der
Haftung her macht es einen Unterschied,
ob Sie den Versicherungsvertrag beim
Versicherungsagenten, am Bankschalter,
beim unabhängigen Versicherungsmakler
oder beim Angestellten im Außendienst
abschließen. Ein Agent ist an ein (oder
mehrere) Versicherungsunternehmen
gebunden und vermittelt auch nur
dessen Produkte. Ein unabhängiger Ver
sicherungsmakler ist vom Gesetz her
verpflichtet, aus der Produktpalette aller
Anbieter das für Sie beste Versicherungs
produkt herauszusuchen.
Polizzen-Check
Vergleichen lohnt sich nicht nur zu Be
ginn, sondern immer wieder auch bei
laufenden Polizzen. Zuerst sollte geprüft
werden, ob es unnötige Mehrfach oder
Doppelversicherungen gibt, dann, ob
die einzelnen gewünschten Produkte
günstig sind. Im Bereich der Lebens und
Krankenversicherung bringt ein Wechsel
in den meisten Fällen nichts oder ist
sogar nachteilig; in anderen Bereichen
wie z.B. der KfzVersicherung oder der
Eigenheim und Haushaltsversicherung
sollte zumindest alle paar Jahre mit
einem Angebotsvergleich geprüft wer
den, ob die aktuelle Polizze noch immer
optimal ist.
Was sind Obliegenheiten?
Obliegenheiten sind Verpflichtungen des
Versicherten. Dazu zählen z.B. ehrliche
und vollständige Angaben im Versiche
rungsantrag oder auch, dass der Ver
sicherer über eine Änderung des Risikos
während der Vertragslaufzeit zu infor
mieren ist. Damit der Versicherer eine
Leistung erbringt, müssen je nach Ver
sicherungssparte gewisse Sorgfalts
pflichten wahrgenommen werden (z.B.
beim Verlassen des Hauses die Türen
absperren). Im Schadensfall müssen Sie
dafür sorgen, dass der Schaden möglichst
gering bleibt (z.B. Hauptwasserhahn ab
drehen, Feuerwehr informieren u.Ä.).
Was ist im Schadensfall zu tun?
Setzen Sie alle notwendigen Schritte, um
den Schaden zu begrenzen (bei Einbruch
beispielsweise gestohlene Sparbücher
und Kreditkarten sperren lassen, Tür
schloss auswechseln; bei einem Wasser
schaden den Haupthahn abdrehen; bei
Brand die Feuerwehr rufen).
Fotografieren Sie die entstandenen Schä
den. Verständigen Sie bei Einbruch, Dieb
Richtig versichert
Das Wichtigste in Kürze
stahl, Brand die Polizei. Listen Sie alle
wichtigen gestohlenen oder beschädigten
Gegenstände mit Wertangaben auf.
Melden Sie den Schaden unverzüglich
beim Versicherer. Achtung: Dieser behält
sich vor, Schäden zu begutachten (daher
nichts gleich entsorgen!). Vor den Auf
räumungsarbeiten auf jeden Fall Fotos
von den Schäden machen.
Die schriftliche Schadensmeldung sollte
detailliert wiedergeben, was genau wann,
wo und wie passiert ist. Vermeiden Sie
unpräzise Formulierungen wie „Entschä
digen Sie mich angemessen“, nennen Sie
konkrete Beträge. Auch Eigenleistungen
(z.B. Aufräumungsarbeiten, Reinigung,
Reparaturen) können zu markt üblichen
Konditionen geltend gemacht werden.
Bei einer Ablehnung, die für Sie unver
ständlich ist, verlangen Sie am besten
eine schriftliche Begründung. Prüfen
Sie, ob die Ablehnung mit den Vertrags
bedingungen konform geht.
KONSUMENT 5a/2012 3
Kfz-Versicherung: Haftpflicht
Gesetzlich vorgeschrieben
Kfz-Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer KfzHaftpflichtver
sicherung ist vom Gesetzgeber zwingend
vorgeschrieben, um eine Kennzeichen
Tafel zu erhalten und das Fahrzeug in
Betrieb nehmen zu dürfen. Die KfzHaft
pflichtversicherung ist eine verpflich
tende Versicherung, weil sie Geschädigte
sowie Schädiger absichert und verhin
dert, dass ein Verkehrsunfall zum finan
ziellen Ruin führt oder ein schuldloses
Opfer wegen Zahlungsunfähigkeit des
Schädigers keine Leistung erhält. Sie
bezahlt Schäden, die der Versicherte
anderen mit seinem Fahrzeug zufügt und/
oder übernimmt die Kosten der Abwehr
unberechtigter Ansprüche. Gleichzeitig
sichert sie dem Opfer die Schadengut
machung. Die KraftfahrzeugHaftpflicht
4 KONSUMENT 5a/2012
versicherung gilt in ganz Europa (im geo
grafischen Sinn).
Die Mindestversicherungssumme beträgt
für Pkw derzeit sieben Mio. Euro. Es ist
möglich, diese gegen einen geringen
Prämienaufschlag zu erhöhen, da darüber
hinausgehende Forderungen aus der eige
nen Tasche zu bezahlen wären.
Was ist inkludiert,
was ist ausgeschlossen?
Ersetzt werden die berechtigten An sprüche
aus Schäden, die dritte Personen durch Ihr
Kraftfahrzeug erleiden – und zwar bis zur
Höhe der vereinbarten Versicherungs
summe. Ihre Versicherung verteidigt Sie
aber auch gegen unberechtigt gegen Sie
erhobene Ansprüche. Versichert sind der
Versicherungsnehmer, der Eigen tümer und
Halter des Fahrzeuges sowie berechtigte
Lenker, Einweiser und Insassen.
Nicht versichert sind
– Schäden am versicherten Fahrzeug
selbst (möglich ist das in der Kasko
versicherung)
– sonstige Sachschäden des Eigen
tümers oder Halters des versicherten
Fahrzeugs
– Schäden am beförderten Ladegut
Prämienhöhe und
Bonus/Malus-System
Die Prämie richtet sich bei Pkw und
Kombi meistens nach der Motorleistung,
bei einspurigen Fahrzeugen nach dem
Hubraum bzw. nach der Zahl der Sitze.
Zudem bemessen die meisten Versiche
rer die Prämie nach dem Schadensver
lauf. Das BonusMalusSystem reicht
von Stufe 00 (bei einigen Versicherern
mit Unterstufen) bis zu Stufe 17. Meldet
man erstmals ein Fahrzeug an, wird
man üblicherweise in Stufe 09 einge
stuft und muss 100 Prozent der Tarif
prämie bezahlen. Jedes unfallfreie Jahr
führt eine Stufe Richtung Bonus, jeder
Schadensfall drei Stufen Richtung
Malus. Für die jährliche Umstufung gibt
es einen Beobachtungszeitraum, der
vom 1. Oktober eines Jahres bis zum
30. September des Folgejahres reicht.
Umgestuft wird dann zur nächsten
Hauptfälligkeit im nachfolgenden Kalen
derjahr. Bei einem Versicherungswechsel
bleibt die bis herigeBonusMalusEinstu
fung erhalten.
Kündigung
Wurde der Vertrag auf mindestens ein
Jahr abgeschlossen, so verlängert er sich
automatisch um ein weiteres Jahr, wenn
er nicht unter Einhaltung der Kündi
gungsfrist von einem Monat vor dem
Ablauftermin schriftlich (am besten ein
geschrieben) gekündigt wird. Nach einem
Schadenfall kann ohne Angabe von
Gründen gekündigt werden. Wird das
haftpflichtversicherte Fahrzeug verkauft,
geht die Versicherung automatisch auf
den Käufer über, der den Versicherungs
vertrag mit einer Frist von einem Monat
kündigen kann. Achtung: Auch der Ver
sicherer hat das Recht, den Vertrag
unter Einhaltung der geltenden Fristen zu
kündigen.
Unterjährigkeitszuschlag
Die KfzVersicherungsprämie ist jährlich
im Voraus fällig. Wenn Sie Ihre Prämien
halbjährlich, vierteljährlich oder monat
lich bezahlen, stundet Ihnen der Ver
sicherer sozusagen die Prämie und kann
dafür einen Zuschlag verlangen. Auch
die motorbezogene Versicherungssteuer
ist bei unterjähriger Zahlungs weise höher
(6 % bei halbjährlicher, 8 % bei viertel
jährlicher und 10 % bei monatlicher
Zahlungsweise). Hier gibt es für Sie Ein
sparungspotenzial!
KONSUMENT 5a/2012 5
Kfz-Versicherung: Kasko
Für den eigenen Schaden
Die Kaskoversicherung ist eine Versiche
rung gegen Schäden am Fahrzeug des
Versicherten. Sie ist eine freiwillige Ver
sicherung und kommt für die Zerstörung,
Beschädigung oder den Verlust des Fahr
zeugs auf. Während die KfzHaftpflicht
versicherung die Schäden Dritter ersetzt,
nützt die freiwillige Kaskoversicherung
dem Autobesitzer selbst, weil sie ent
standene Schäden am eigenen Fahrzeug
deckt.
Bei der Kaskoversicherung ist das Fahr
zeug in der im Antrag genau bezeichneten
Ausführung und Sonderausstattung ver
sichert. Die Leistung aus der Kaskover
sicherung richtet sich nach der gewählten
Produktvariante. Man unterscheidet zwi
schen Elementar(Teil) und Kollisions
(Voll)kaskoversicherung.
6 KONSUMENT 5a/2012
Elementar-(Teil-)
kaskoversicherung
Diese deckt Schäden aufgrund von
Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Lawinen,
Sturm, Überschwemmungen, Hagel und
Schneedruck ab. Bei besonderer Verein
barung ist der Bruch der Front, Seiten
und Heckscheiben – ohne Rücksicht auf
die Schadenursache – gedeckt.
Kollisions-(Voll-)
kaskoversicherung
Diese deckt zusätzlich zu den Schäden der
Teilkasko alle Schäden ab, die bei einem
Unfall unabhängig vom Verschulden oder
durch böse Absicht fremder Personen
entstanden sind. Bei einem neuen Auto
wird meist die etwas teurere Vollkasko
versicherung empfohlen, weil sie umfas
sender absichert.
Lassen Sie sich vor Abschluss der Ver
sicherung jedenfalls genau erklären, was
im Schadenfall gedeckt ist und welche
Selbstbehalte bestehen.
Was ist inkludiert,
was ist ausgeschlossen?
Inkludiert sind
l
+
Notwendige Reparaturkosten
l
+
Notwendige Bergungs und Abschlepp
kosten bis zur nächsten Werkstätte
l
+
Rückholkosten bis zu einem bestimmten
Prozentsatz des Wiederbeschaffungs
wertes im Falle eines Diebstahles oder
Raubes des Fahrzeuges
l
+
Voraussichtliche Kosten der Wieder
herstellung bei Veräußerung des Fahr
zeuges im beschädigten Zustand
l
+
Im Totalschadenfall der Wiederbe
schaffungswert abzüglich des Rest
wertes des beschädigten Fahrzeuges
(Autowrack)
Ausgeschlossen sind
l
Brems,
Betriebs
und
reine
Bruchschä
den
wie etwa mechanische Defekte,
Abnützungsschäden usw.
l
Mietwagenkosten
l
Schäden,
die
durch
vorsätzliches
oder
grob
fahrlässiges
Verhalten
verursacht
werden
l
Wertminderung
Prämienhöhe
Sie richtet sich nach der Produktvariante
und dem vereinbarten Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt (Prozentsatz oder fixer
Betrag) ist jener Teil, den der Kunde
selbst tragen muss.
Auf den Punkt gebracht
Die KfzHaftpflichtversicherung ist eine
Pflichtversicherung, die Kaskoversicherung
eine freiwillige Zusatzversicherung. Auf
grund der unterschiedlichen Angebote und
der vielen Varianten ist vor Abschluss ein
Vergleich mehrerer Angebote empfehlens
wert.
Jährlich passieren in Österreich rund
830.000 Unfälle (Quelle: KFV), davon
enden fast 9.000 in Invalidität. Über die
gesetzliche Sozialversicherung sind aber
nur die Folgen eines Arbeitsunfalls ge
deckt, obwohl die schwerwiegendsten
Unfälle zumeist in der Freizeit und beim
Sport passieren. Natürlich übernimmt
die Sozialversicherung in diesen Fällen
die nötige Erstversorgung, gegen die
wirtschaftlichen Folgen sind Sie aber nur
mit einer privaten Unfallversicherung ab
gesichert. Die private Unfallversicherung
schließt also eine wichtige Lücke der
gesetzlichen Unfallversicherung, indem
sie auch den Freizeitbereich abdeckt –
weltweit und rund um die Uhr!
Ein „Unfall“ liegt dann vor, wenn – wie
es in der Versicherungssprache etwas
sperrig heißt – „durch ein plötzlich von
außen auf den Körper wirkendes Ereignis
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
eintritt“. Daher ist eine allmähliche
körperliche Schädigung – etwa durch
Abnutzung – ebensowenig ein Unfall
wie eine Krankheit. Als Unfall gelten z.B.
Knochenbrüche, Verrenkungen, Zerrun
gen und Zerreißungen von an Glied
maßen und an der Wirbelsäule befind
lichen Muskeln, Sehnen, Bändern und
Kapseln sowie Meniskusverletzungen.
Möglich ist der Versicherungsschutz für
Einzelpersonen, Ehepaare, Familien, Kin
der, Vereine oder Firmenangehörige.
Was ist versichert,
was ist ausgeschlossen?
Die Unfallversicherung gilt
l
+
bei der Arbeit und bei Geschäftsreisen
l
+
im Straßenverkehr
l
+
im Haushalt
l
+
in der Freizeit, bei Sport und Hobby
l
+
im Urlaub
Finanzielle Einbußen treten aber oft nicht
nur ein, wenn der Unfall eine bleibende
Gesundheitsschädigung oder sogar den
Tod zur Folge hat. Man kann auch für
Einkommenseinbußen durch unfallbe
dingte Krankenstände, Spitalsaufent
halte, für Kosten der Heilung und der
Bergung nach einem Unfall vorsorgen.
Möglichkeiten bietet die Unfallversiche
rung zum Beispiel mit der Unfallkosten
erstattung (Heil, Bergungs und Rück
holkosten).
Dauernde Invalidität
Bei dauernder Invalidität innerhalb eines
Jahres nach dem Unfall wird der dem
Prozentsatz der Invalidität entsprechen
de Anteil der Versicherungssumme be
zahlt. Nachzulesen ist dieser Prozent
satz, der bei vollständigem Verlust von
Körperteilen oder Sinnesorganen oder
völliger Funktionseinschränkung zum
Tragen kommt, in der sogenannten
„Gliedertaxe“, die Bestandteil der Ver
tragsbedingungen zur Unfallversiche
rungspolizze ist. Bei teilweisem Verlust
oder Funktionsminderungen der Kör
perteile oder Sinnesorgane (das genaue
Ausmaß wird vom Arzt bestimmt) wer
den die in der Gliedertaxe angegebenen
Prozentsätze entsprechend herabge
setzt.
Im Todesfall wird die Versicherungs
summe an die bezugsberechtigten Per
sonen ausbezahlt, wenn der unfallbe
dingte Tod innerhalb eines Jahres nach
dem Unfalltag eintritt.
Versichert sind auch unfallbedingte
Kosten, die innerhalb von vier Jahren
nach dem Unfall entstehen. Dazu zählen
etwa Heilkosten, Bergungskosten und
Rückholkosten.
Private Unfallversicherung
Schutz vor Existenzgefährdung
Heilkosten
Ersetzt werden die tatsächlichen Heil
kosten bis zur Höhe der Versicherungs
summe. Dazu zählen auch die Kosten
des Verletztentransportes, die erstmalige
Anschaffung künstlicher Gliedmaßen
sowie andere erforderliche erstmalige
Anschaffungen.
Aber Achtung: Nicht ersetzt werden
Kosten für Erholungsreisen und aufent
halte, Reparatur sowie Wiederbeschaf
fung von Zahnersatz, künstlichen Glied
maßen oder Behelfen.
Bergungskosten
Bei der Bergung des Versicherten nach
einem Unfall bzw. aus Berg oder Wasser
not werden die Kosten des Suchens und
des Transportes bis zur nächsten befahr
baren Straße oder bis zum nächstgelege
nen Spital ersetzt.
Rückholkosten
Wenn sich der Unfall außerhalb des
Wohnortes des Versicherten ereignet
hat, werden die Kosten des ärztlich emp
fohlenen Transportes zum – seinem
Wohnort nächstgelegenen – Kranken
haus ersetzt. Bei einem tödlichen Unfall
werden auch die Kosten der Überführung
des Toten zu dessen letztem Wohnort in
Österreich bezahlt.
Auf den Punkt gebracht
Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll.
Diese Versicherung dient als Ergänzung zur
staatlichen Unfall und Krankenversiche
rung und schützt vor den finanziellen Folgen
eines Unfalls auch in der Freizeit, insbeson
dere bei bleibender Invalidität.
KONSUMENT 5a/2012 7
Private Haftpflichtversicherung
Große und kleine Missgeschicke
Eine private Haftpflichtversicherung
schützt dann, wenn man als Privatperson
einen Schaden verursacht. Sie überprüft
einerseits, wieweit Forderungen von
geschädigten Dritten anerkannt werden
bzw. in welcher Höhe diese berechtigt
sind. Nach Prüfung der Schadenersatz
verpflichtung wird entweder der Anspruch
auf Ersatz geleistet oder ungerechtfertigte
Ansprüche werden abgelehnt. In Öster
reich ist die private Haftpflichtversicherung
üblicherweise mit der Haushaltsversiche
rung kombiniert – das hat eine lange Tra
dition. Auch ein alleiniger Abschluss ohne
Kombination mit der Haushaltsversiche
rung ist möglich.
Was ist inkludiert,
was ist ausgeschlossen?
Die Deckungssumme sollte mindestens
750.000 €, besser 1 oder noch besser 2
Millionen betragen, denn für den über die
Versicherungssumme hinausgehenden
8 KONSUMENT 5a/2012
Betrag muss man selbst aufkommen –
und das kann existenz gefährdend sein.
Die Summe kann vor allem dann recht
hoch werden, wenn aus eigener Unacht
samkeit andere Personen zu Schaden
kommen und der Verursacher oder eben
die Versicherung für dauerhafte Renten
leistungen aufkommen muss.
Private Haftpflichtversicherungen gelten
entweder europa oder weltweit. Ein
weltweit gültiger Schutz macht dann
Sinn, wenn jemand öfter im außereuro
päischen Ausland unterwegs ist und sich
nicht jedes Mal um eine geeignete Haft
pflichtversicherung kümmern möchte.
Familie ist mitversichert
Versichert sind der Versicherungsnehmer,
sowie dessen Ehepartner oder Lebens
gefährte, sofern am gleichen Wohnsitz
gemeldet. Auch die Kinder sind bis zum
Alter von (meist) 25 Jahren mitversichert,
wenn sie im gleichen Haushalt wohnen
und über kein eigenes Einkommen ver
fügen.
Hund muss oft
extra versichert werden
Hunde sind nicht ohne Weiteres in der
Haftpflichtversicherung mitversichert,
darauf muss extra geachtet werden.
Kleintiere wie Katzen oder Vögel sind
automatisch mitversichert.
Ausgeschlossen sind eigene Schäden,
Ansprüche von mitversicherten Kindern
und Ehegatten/Lebensgefährten sowie
vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Auf den Punkt gebracht
Die private Haftpflichtversicherung ist sinn
voll. Sie deckt Schadenersatzansprüche ab,
wenn Privatpersonen etwas beschädigen
oder jemanden unabsichtlich verletzen. Oft
ist sie in der Haushaltsversicherung ent
halten, sie kann aber auch separat abge
schlossen werden.
Für Klasse-PatientenGroße und kleine Missgeschicke
Die private Zusatzkrankenversicherung ist
eine Ergänzung zur staatlichen Kranken
versicherung und bietet je nach gewählten
Leistungen eines Tarifs u.a. freie Arzt
wahl, flexible Wartezeiten, mehr Komfort
im Spital, Kostenübernahme bei alter
nativen Therapien oder die Auszahlung
eines Tag geldes bei Spitalsaufenthalten.
Was ist inkludiert,
was ist ausgeschlossen?
Die private Zusatzkrankenversicherung
bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten.
Die KrankenhauskostenZusatzversiche
rung ist der teuerste und zugleich belieb
teste Baustein. Sie deckt die Kosten eines
stationären Aufenthalts in der Sonder
klasse Mehrbettzimmer oder Einbett
zimmer und die Betreuung durch den
gewählten Arzt – je nach Tarifwahl.
Die Privatarztversicherung übernimmt
die Kosten für ärztliche Beratung und
Untersuchungen außerhalb des Spitals,
Hausbesuche, ambulante Operationen in
Privatordinationen, Tageskliniken oder
Ambulanzen. Es besteht ein jährlicher
Höchstbetrag für einzelne Leistungen.
Eine Zahnversicherung ist nur in Kom
bination mit einer Krankenhauskosten
Zusatzversicherung möglich, übernom
men werden meist nur 50 bis 80 % der
Behandlungskosten, dazu kommt eine
jährliche Begrenzung von 500 bis max.
2.800 € pro Anbieter.
Bei einer Taggeldversicherung wird für
jeden Tag Krankenhausaufenthalt ein
fixer Betrag als Leistung vorab verein
bart. Diese Leistung ist vor allem für
Freiberufler und Selbstständige über
legenswert.
Wichtig: Bei der Bewertung der Vor
erkrankungen bzw. des eigenen Gesund
heitszustands gibt es von Versicherer zu
Versicherer mitunter große Unterschiede.
In jedem Fall gilt: Sie sollten unbedingt
wahrheitsgetreu antworten, denn der Ver
Private Zusatzkrankenversicherung
Auf den Punkt gebracht
Eine private Zusatzkrankenversicherung ist
nicht gerade billig. Vor Abschluss sollten
Sie daher unbedingt vergleichen. Unter
schiede gibt es auch in der Bewertung der
Vorerkrankungen (des eigenen Gesund
heitszustands) beim Versicherer.
Sie sollten die Fragen zur Gesundheit
unbedingt wahrheitsgetreu beantworten,
denn der Versicherer muss keine Leistung
erbringen, wenn eine Vorerkrankung ver
schwiegen wurde.
Nutzen Sie auch Sparmöglichkeiten wie
eine Beschränkung auf die wesentlichen
Bereiche oder eine mögliche Prämien
rückgewähr, wenn Sie keine Leistung in
Anspruch nehmen. Auch ein Selbstbehalt
oder Rabatte für Familie oder ganze Firmen
belegschaften (Gruppenversicherung) kön
nen sparen helfen.
sicherer muss keine Leistung erbringen,
wenn eine Vorerkrankung verschwiegen
wurde.
KONSUMENT 5a/2012 9
Haushaltsversicherung
Nicht alle Schäden sind versichert
Die Haushaltsversicherung ist eine Bündel
versicherung. Versichert ist der gesamte
Hausrat der in der Polizze angegebenen
Wohnung – dazu gehört alles, was im
Haushalt zur Einrichtung zählt, zum Ge
brauch dient oder für den Verbrauch
bestimmt ist (etwa Möbel, Tep piche,
Vorhänge, Bekleidung, Haushaltsgegen
stände, Elektrogeräte, Computer, Bücher).
Darüber hinaus inkludiert die Haushalts
versicherung auch noch eine private
Haftpflichtversicherung (siehe Seite 8).
Neben dem Eigentum des Versicherungs
nehmers ist auch jenes von Ehegatten
bzw. Lebensgefährten, Kindern und Ver
wandten, die im gleichen Haushalt leben,
mitversichert. Auch die Sachen von
Gästen des Hauses (sofern sie nicht
gegen Bezahlung beherbergt werden)
sind geschützt.
10 KONSUMENT 5a/2012
Was ist versichert,
was ist ausgeschlossen?
Die Versicherung deckt Schäden an allen
beweglichen Gegenständen in den eige
nen vier Wänden. Versichert sind auch
Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Brief
marken und Münzsammlungen, für diese
gelten bei Einbruchdiebstahl Entschä
digungsgrenzen. Einbauten und Zusatz
ausstattungen der Wohnung sind eben
falls gedeckt. Der Wohnungsinhalt ist
nicht nur in der in der Polizze genannten
Wohnung versichert, sondern auch in
anderen Räumen wie z.B. im Keller, auf
dem Dachboden, auf dem Grundstück,
bei einem Umzug oder teilweise auf
Reisen. Ausgenommen sind aber weitere
Wohnsitze, Wochenend und Schreber
gartenhäuser sowie Bade, Jagd und
Skihütten und andere nicht ständig be
wohnte Gebäude.
Nicht versichert sind Kraftfahrzeuge, deren
Anhänger, Motor und Segelboote samt
Zu behör, Luftfahrzeuge sowie Handels
waren und gewerbliche Lager aller Art,
Geschäfts und Sammelgelder.
Prämienhöhe
und Versicherungssumme
Die Prämienhöhe ist von der Wohnungs
größe, der Ausstattungskategorie und
den Leistungen abhängig. Zusätzlich zur
Prämienhöhe sollte man vor Vertrags
abschluss auf Selbstbehalte, Ausnahme
bestimmungen und Haftungsobergren
zen achten. Der Wohnungsinhalt ist
in neueren Verträgen zum Neuwert
(= Wiederbeschaffungswert) versichert.
Die richtig gewählte Versicherungs
summe (entsprechend dem tatsächli
chen Wert des Wohnungsinhaltes) ver
hindert Unter oder Überversicherung.
Die Eigenheimversicherung (Gebäude
versicherung) deckt Schäden, die an den
fixen Bestandteilen eines Gebäudes
(Grund und Kellermauern, Zwischen
wänden und decken, Anstrichen,
Tapeten, geklebten Boden und Wand
belägen, Elektro und Gasinstallationen,
Wasserver und entsorgungsanlagen,
Blitzschutzanlagen) entstehen können.
Weiters deckt sie Haftpflichtschäden, die
das Grundstück miteinschließen sowie –
meist eingeschränkt – Schäden an Neben
gebäuden (Garagen, Schuppen, Abstell
räume) auf dem Grundstück.
Im Allgemeinen ist das Gebäude zum
Neuwert versichert. Im Schadensfall wer
den daher die ortsüblichen Kosten eines
Neubaus ersetzt (hier gelten Fristen für
den Wiederaufbau) und bei Teilschäden
die vollen Reparaturkosten.
Was ist versichert,
was ist ausgeschlossen?
Üblicherweise versichert sind Schäden
durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flug
zeugabsturz; Sturm (mit mehr als 60 km/h!)
und Folgeschäden durch umstürzende
Bäume oder Ähnliches, Hagel, Schnee
druck, Steinschlag und Erdrutsch.
Versichert sind Schäden durch Leitungs
wasser, auch aus Wasch und Geschirr
spülmaschinen, Schäden durch Überlaufen
von Wasser und Frostschäden an wasser
führenden Anlagen.
Schäden durch Naturkatastrophen wie
Auf den Punkt gebracht
Eigenheimversicherung
Nicht nur Sturm
Hochwasser und Lawinen sind oftmals
nicht oder nur mit sehr geringen Summen
gedeckt.
Prämienhöhe
und Versicherungssumme
Die Prämienhöhe hängt von Größe und
Umfang des versicherten Gebäudes, von
der Ausstattungskategorie, vom Zustand
des Hauses und der gewählten Versiche
rungsdeckung ab. Die richtig gewählte
Versicherungssumme (entsprechend
dem tatsächlichen Wert des Hauses) ver
hindert Unter oder Überversicherung.
Sowohl Haushalts als auch Eigenheimversicherung sind wichtige Versicherungen. Es gibt viel
fältige Angebote und Deckungsunterschiede, daher unbedingt vergleichen! Nicht alle Schäden
sind versichert, daher auf Einschränkungen und Ausschlüsse achten.
KONSUMENT 5a/2012 11
Lebensversicherung
Was ist eine Lebensversicherung?
Die Lebensversicherung ist ein Produkt,
das in mehreren Formen für verschiede
ne Zwecke angeboten wird. Die grund
sätzliche Definition einer Lebensver
sicherung ist die, dass eine festgelegte
Versicherungssumme zu einem bestimm
ten Zeitpunkt oder nach Ableben des
Versicherungsnehmers ausbezahlt wird.
Sie kann als Besicherung für Kredite, zur
finanziellen Absicherung von Angehö
rigen im Fall eines vorzeitigen Ablebens
oder zur Altersvorsorge eingesetzt
werden.
Er- und Ablebensversicherung
Die „klassische“ Er und Ablebensver
sicherung ist die Kombination aus Ab
lebensschutz und Kapitalaufbau. Die
Auszahlung der Versicherungssumme
erfolgt bei Ablauf der vereinbarten Ver
tragsdauer oder bei Tod des Versicherten
innerhalb der vereinbarten Laufzeit an
die Hinterbliebenen. Das Kapital kann
dabei monatlich als Pension oder ein
malig ausbezahlt werden.
Risikoversicherung
Risiko bzw. Ablebensversicherungen
werden zur Absicherung Hinterbliebener
oder zur Besicherung von Krediten ab
geschlossen. Einziger Versicherungsfall
ist das Ableben des Versicherten. Mit
Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer
erlischt die Versicherung vollständig.
Auf den Punkt gebracht
Rentenversicherung
Mit der Rentenversicherung sorgen Sie
für Ihre Pension und Ihre Hinterbliebenen
vor. Bei Fälligkeit des Vertrages erhalten
Sie eine monatliche Rente. Die Dauer der
Rentenzahlung kann individuell verein
bart werden.
Fondsgebundene
Lebensversicherung
Bei der fondsgebundenen Lebensver
sicherung wird die Versicherungsleistung
an die Wertentwicklung eines Investment
fonds gekoppelt. Die Veranlagung erfolgt
somit überwiegend in Wert papiere. Es ist
auch die Vereinbarung von garantierten
Leistungen möglich. Wenn aber keine
Garantieleistungen des Versicherersver
einbart wurden, trägt der Versicherungs
nehmer auch hier das Risiko von Verlusten
bis hin zum Total verlust.
Regelungen für den
Versicherungsschutz
Der Schutz beginnt, wenn Sie die Ver
sicherungspolizze erhalten und die erste
Prämie oder einmalige Prämie bezahlt
haben – aber frühestens mit dem in der
Polizze angegebenen Versicherungs
beginn. Enden wird der Versicherungs
vertrag und damit auch der Versiche
rungsschutz zum Ablauftermin (und
zwar im Erlebensfall) oder bei früherem
Ableben des Versicherten.
Prämienzahlung
Prämien für die Lebensversicherung sind
entweder Jahresprämien oder einmalige
Prämien. Die erste (oder einmalige) Prä
mie wird sofort nach Erhalt der Polizze
fällig. Natürlich können auch halbjähr
liche, vierteljährliche oder monatliche
Zahlungen vereinbart werden, wobei
dafür aber ein Zuschlag verrechnet wird.
Änderungen der Zahlungsweise können
immer zu Beginn jedes Versicherungs
jahres beantragt werden. Weitere Prä
mien (sogenannte Folgeprämien) sind
innerhalb von zwei Wochen, immer ab
Fälligkeitstermin zu bezahlen.
Aber Achtung: Wenn trotz schriftlicher
Mahnung die Folgeprämien nicht bezahlt
werden und die gesetzliche Frist, die
im Mahnschreiben angeführt ist, ver
strichen ist, endet der vereinbarte Ver
sicherungsschutz schon vorzeitig.
Sollte es dennoch unvermeidbar sein, dass
Prämien nicht bezahlt werden können,
gibt es unterschiedliche Möglich keiten: So
könnte etwa die Zahlungsweise geändert,
eine Stundung der Prämie bei der Versiche
rung beantragt, die Versicherungssumme
herabgesetzt oder der Vertrag in einen
prämienfreien Vertrag (mit niedrigerer Ver
sicherungssumme) umgewandelt werden.
Hier wäre es auf jeden Fall notwendig, mit
Ihrem Versicherungsberater Kontakt auf
zunehmen, um die Lage zu besprechen und
die für Sie „beste“ Variante auszuwählen.
Reine Risikolebensversicherungen sind zur Absicherung der Familie sinnvoll. Anzuraten ist eine Trennung zwischen Risikosicherung und Vorsorge. Die
Notwendigkeit langfristiger Vorsorgeprodukte ist generell sorgfältig abzuwägen, denn die lange Bindung muss eingehalten werden. Eine vorzeitige
Auflösung hat finanzielle Konsequenzen.
12 KONSUMENT 5a/2012
Bestandteile einer Reiseversicherung
können sein:
– Auslandsreisekrankenversicherung
– Reiseunfallversicherung
– Reisekostenstornoversicherung
– Reiseabbruchversicherung
– Reisehaftpflichtversicherung
– Reisegepäckversicherung
Der Versicherungsschutz beginnt nach
Bezahlung der Versicherungsprämie und
endet je nach Vertragsvariante mit dem
Reiseantritt (z.B. Stornoversicherung)
oder dem Reiseende. Ist nichts anderes
vereinbart, so gilt der Versicherungs
schutz ab Verlassen des Wohnortes und
endet mit der Rückkehr dorthin, je nach
Variante weltweit oder nur in Europa.
Reisekrankenversicherung
Versichert sind medizinische Behand
lungen bei akuter Erkrankung bzw. in
folge eines Unfalls des Versicherten im
Ausland. Bis zur Höhe der Versicherungs
summe werden z.B. Kosten für ambu
lante Behandlungen, Heilmittel, statio
näre Behandlungen in Krankenhäusern,
Verlegungstransporte, medizinisch be
gründete Rücktransporte oder die Über
führung Verstorbener bzw. ein Begräbnis
vor Ort übernommen. Nicht versichert
sind z.B. Behandlungen, die Grund für
den Antritt der Reise sind, Behandlun
gen, die für den Versicherungsnehmer
vorhersehbar sind, Kuren, Entbindungen
oder Sonderleistungen. Chronische, be
reits bei Reiseantritt bestehende Krank
heiten oder risikoreiche Sportarten sind
oft dezidiert ausgenommen oder nur
eingeschränkt mitversichert. Eine Er
krankung ist so rasch wie möglich dem
Versicherer zu melden. Wenn Sie sozial
versichert oder privat krankenversichert
sind, machen Sie Ihre Ansprüche zuerst
bei diesen Stellen geltend.
Reiseunfallversicherung
Sie ersetzt finanzielle Belastungen nach
einem Unfall auf einer Reise. Eine Leis
tung erfolgt bei dauernder Invalidität, für
den Ersatz von Bergungs und Rückhol
kosten und für den Todesfall. Meist sind
nur geringe Deckungssummen vorge
sehen. Daher ist generell der Abschluss
einer privaten Unfallversicherung emp
fehlenswert (siehe Seite 7).
Stornoversicherung
Diese Versicherung ersetzt die Storno
kosten oder einen Stornoselbstbehalt
bei Reiserücktritt und die Kosten bei
Reiseabbruch oder Umbuchung unter
gewissen Voraussetzungen wie etwa
Unfall, Tod oder Krankheit des Versicher
ten oder eines nahen Angehörigen. Die
Versicherung muss üblicherweise gleich
Reiseversicherung
Im Polizzendschungel
zeitig mit der Reisebuchung abgeschlossen
werden. Voraussetzung für den Versiche
rungsschutz ist, dass der Hindernisgrund
erst nach der Reisebuchung eingetreten
ist und für den Versicherungsnehmer
nicht vorhersehbar war.
Reisehaftpflichtversicherung
Diese übernimmt Schadenersatzver
pflichtungen (Sach oder Personen
schaden), die vom Versicherten als Privat
person während einer Reise verursacht
werden. Oftmals besteht schon Deckung
durch den weltweiten Schutz der privaten
Haftpflichtversicherung in der Haushalts
versicherung.
Reisegepäckversicherung
Diese Versicherung bietet Schutz bei
Beschädigung, Vernichtung oder Ab
handenkommen (z.B. Raub, Diebstahl)
sämtlicher Gegenstände, die auf Reisen
für den persönlichen Gebrauch übli
cherweise mitgenommen werden. Für
Schmuck, Uhren, Pelze, technische Ge
räte aller Art samt Zubehör (Foto, Film,
Videogeräte, Laptops, optische Geräte,
Unterhaltungselektronik, Mobiltelefone)
und Sportgeräte nur dann, wenn sie
sicher verwahrt und persönlich beauf
sichtigt oder getragen bzw. benutzt
werden, sodass deren Wegnahme durch
Dritte ohne Überwinden eines Hinder
nisses nicht möglich ist. Nicht versichert
sind z.B. Geld, Fahrkarten, Dokumente
oder Fahrzeuge sowie Schäden, die
durch Vergessen, Verlieren, Liegenlassen
oder mangelnde Beaufsichtigung des
Gepäcks entstehen. Ersetzt wird übli
cherweise der Zeitwert der versicherten
Sachen. Bei Gepäck im Auto oder auf
Campingplätzen gelten Sonderbestim
mungen.
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Glossar
Abfindungserklärung. Schriftliche
Bestätigung, dass der Versicherer nach
einem Schadensfall eine pauschale Zah
lung geleistet hat und Sie auf alle wei
teren Ansprüche aus dem Versicherungs
fall verzichten werden. Überlegen Sie
sich gut, ob Sie sich auf eine derartige
Abschlagszahlung einlassen, denn dann
müssen Sie alle später zutage tretenden
Schäden aus einem Versicherungsfall aus
eigener Tasche zahlen.
Assistance-Leistungen. Viele Ver
sicherer bieten unter einer rund um die
Uhr besetzten Telefonnummer Service
leistungen oder Soforthilfe im Schadens
fall an. Zum Beispiel sofortige Schadens
aufnahme, die Organisation einer Ersatz
wohnung oder einer Spedition oder die
Vermittlung eines Handwerkers zur Scha
densbehebung. Diese Serviceleistungen
sind in teureren Polizzen meist inkludiert
oder werden gegen Prämienaufzahlung
in den Vertrag aufgenommen. Achtung:
Nur die Vermittlung oder Organisation
ist kostenlos, nicht aber automatisch die
vermittelte Leistung. Der Handwerker
verrechnet nur dann direkt mit dem Ver
sicherer, wenn dieser den Schaden zu
ersetzen hat.
Bündelversicherung. Rechtlich selbst
ständige Versicherungssparten mit jeweils
eigenen Versicherungsbedingungen wer
den zu einem Bündel zusammengefasst,
wie z.B. Feuer, Leitungswasserschaden
und Haushaltsversicherung zur Eigen
heimversicherung.
Elementarschäden. Schäden, die durch
die Elemente Feuer, Wasser, Erde und Wind
14 KONSUMENT 5a/2012
verursacht werden können. Im Rahmen der
Haushalts und Eigenheimversicherung
sind Elementarschäden nur zum Teil ver
sichert. Manche Assekuranzen bieten die
Möglichkeit, Risiken durch Erdbeben, Erd
senkung, Erdrutsch, Überschwemmung,
Schneedruck oder Lawinen mitzuver
sichern, wenn auch meist nur bis zu einer
relativ niedrigen Summe.
Fahrlässigkeit. Sie bietet oft Anlass
für Auseinandersetzungen zwischen
Versicherten und Assekuranzen, vor
allem die Unterscheidung zwischen
leichter und grober Fahrlässigkeit. Juris
tisch liegt grobe Fahrlässigkeit dann
vor, wenn die erforderliche Sorgfalt in
besonders schwerem Maß außer Acht
gelassen wurde. Der Versicherte hat
also nicht beachtet, was jedem mit ge
sundem Menschenverstand klar sein
müsste, oder er hat gegen bestimmte
Obliegenheiten verstoßen. Schäden,
die ein Versicherungsnehmer vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbei geführt hat,
sind meist nicht versichert. Falls doch,
muss das meist durch höhere Prämien
„erkauft“ werden und ist mit einer Höchst
summe begrenzt.
Indexklausel Wertanpassung
(sklausel)
Kulanz. Der Versicherer ist zwar recht
lich nicht zur Leistung verpflichtet, zahlt
aber trotzdem. Davon zu unter scheiden
sind jene Fälle, wo eine recht liche
Klärung unterbleibt, weil sie nur mit
großem Aufwand möglich wäre, und
dennoch – gewissermaßen im Vergleichs
weg – Leistungen erbracht werden.
Leistungsfreiheit. Wenn Sie als Ver
sicherungsnehmer Ihre Vertragspflichten
( Obliegenheiten) nicht erfüllen, muss
der Versicherer im Schadensfall keine
Leis tung erbringen.
Neuwert. Im Schadensfall wird jener
Betrag ersetzt, der notwendig wäre, um
ein dem versicherten Produkt vergleich
bares beschaffen zu können. Achtung:
Das bedeutet nicht, dass der Versicherer
die gleiche Summe ausbezahlt, die ur
sprünglich für den Kauf notwendig war;
der Neuwert ist vielmehr jener Betrag,
um den ein neuwertiges Produkt derzeit
erstanden werden kann.
Obliegenheiten. Verpflichtungen des
Versicherungsnehmers. Zum Beispiel
muss er im Versicherungsantrag ehrliche
und korrekte Angaben machen. Weiters
muss er dem Versicherer mitteilen, wenn
sich das Risiko während der Vertrags
laufzeit erhöht; im Schadensfall muss er
nach Möglichkeit für die Minderung und
Abwendung weiteren Schadens sorgen,
notwendige behördliche Anzeigen er
statten und dem Versicherer alle rele
vanten Informationen zur Verfügung
stellen. Tut er das nicht, kann der Ver
sicherungsschutz ganz oder teilweise
verloren gehen.
Rückkaufswert. Bei vorzeitiger Auflö
sung eines Lebensversicherungsvertrags
wird Ihnen nur ein kleiner Teil dessen
rückvergütet, was Sie eingezahlt haben.
Einen Lebensversicherungsvertrag auf
zulösen ist immer ein schlechtes
Geschäft.
Selbstbehalt. Mindert zwar die Prämie;
aber dafür müssen Sie auch einen Teil
des Schadens aus eigener Tasche zahlen.
Falls es übers Jahr gesehen immer wieder
einmal zu – wenn auch kleinen – Schäden
kommt, kann das kräftig zu Buche schla
gen (z.B. bei der Kaskoversicherung), da
der Selbstbehalt bei jedem Versicherungs
fall verrechnet wird – also nicht einmal
pro Jahr, sondern pro Schaden.
Tätigkeitsklausel. Kommt bei der
Haftpflicht im Rahmen der Haushalts
versicherung zum Tragen und unter
scheidet sehr genau zwischen einerseits
bewusstem und gewolltem Einwirken
auf eine Sache und andererseits zufälli
gem, also ungewolltem Kontakt mit
einer Sache.
Überversicherung. Die vereinbarte
Versicherungssumme ist höher als der tat
sächliche Wert der versicherten Sachen.
Das heißt, Sie zahlen eine zu hohe Prämie,
weil Sie im Schadensfall nur das ersetzt
bekommen, was an realem Wert vorhan
den war.
Unterjährigkeitszuschlag. Wenn Sie
die Prämie nicht für die gesamte Ver
sicherungsperiode auf einmal im Voraus
bezahlen, sondern beispielsweise monat
lich, kann der Versicherer einen Zuschlag
verlangen (z.B. 6 Prozent bei monatlicher
Zahlung).
Unterversicherung. Die vereinbarte
Versicherungssumme ist niedriger als
der tatsächliche Wert der versicherten
Sachen. Das heißt, Sie zahlen zwar eine
niedrigere Prämie, im Schadensfall wird
aber auch nur einen Teil der tatsächlichen
Schadenssumme erstattet.
Unterversicherungsverzicht. Der
Versicherer verpflichtet sich, im Scha
densfall keinen Einwand auf Unterver
sicherung zu erheben. Dafür muss der
Versicherungsnehmer meist eine Wert
sicherungsklausel ( Wertanpassung)
unterzeichnen.
Versicherungsbedingungen.Be
schreibung des „Produktinhalts“: Was ist
versichert (= Leistungszusagen) und was
nicht (= Ausschlüsse), wer ist wie lange
versichert und wie kann man wieder aus
steigen (= kündigen). Obwohl eine der
anerkannt langweiligsten Lektüren –
unbedingt lesen!
Vorläufige Deckungszusage. Ein
vorläufiger Versicherungsschutz, be
sonders in der KfzHaftpflicht und
Kasko versicherung, aber auch bei
Lebens und Elementarversicherungen
(wie etwa der Haushaltsversicherung).
Sie genießen Versicherungsschutz, noch
bevor die Polizze erstellt und die Erst
prämie bezahlt wurde und damit der
eigentliche Vertrag zustande gekom
men ist.
Vorvertragliche Anzeigepflicht.
Sie sind verpflichtet, dem Versicherer
schon bei Antragstellung alle Ihnen
bekannten und für das zu versichernde
Risiko wich tigen Umstände mitzuteilen.
Dies zählt zu den Obliegenheiten
des Versicherungsnehmers, deren Ver
letzung dazu führen kann, dass der
Ver sicherer leis tungsfrei ist. Selbst wenn
der Versicherungsberater nicht aus
drücklich danach fragt: Falls Sie von
einem Umstand wissen, der für die Ein
schätzung des Risikos und damit für die
Höhe der Prämie von Bedeutung ist,
müssen Sie das mitteilen.
Wartefristen. Bei einigen Versiche
rungssparten (z.B. Rechtsschutz und
Krankenversicherung) gibt es Wartefristen
bis zu neun Monaten, bevor Versiche
rungsschutz besteht. Damit wollen die
Versicherer ausschließen, dass sich je
mand erst dann versichert, wenn er sicher
weiß, dass er die Versicherungsleistung in
Anspruch nehmen wird (bei bereits lau
fenden Rechtsstreitigkeiten, bestehender
Schwangerschaft etc.).
Wertanpassung(-sklausel). Auto
matische Anpassung von Prämie und
Versicherungssumme entsprechend dem
von der Statistik Austria veröffentlichten
Verbraucherpreisindex (etwa bei der
Haushalts oder Rechtsschutzversiche
rung) oder dem Baukostenindex (bei der
Eigenheimversicherung). Wird die Prämie
nicht automatisch angepasst, so wird im
Schadensfall nur der entsprechende Teil
der Kosten ersetzt.
Wiederbeschaffungswert Neuwert
Zeitwert. Wert einer Sache zu einem
bestimmten Zeitpunkt. Die Differenz zwi
schen Neuwert und Zeitwert bestimmt
sich nach der tatsächlichen Entwertung
durch Alter, Abnutzung, technische Ent
wicklung und Ähnliches.
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