Erklärung zum Rücktrittsrecht
Erklärung zum Rücktrittsrecht & Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes
Sie können von diesem Vertrag bzw. seiner Vertragserklärung gem. § 8 des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen zurücktreten.
Ein Rücktritt hat schriftlich oder auf einem anderen, dem Empfänger zur Verfügung stehenden dauerhaften Datenträger zu erfolgen.
Die Erklärung muss vor dem Ablauf der Frist abgesendet werden.
Sollte der ausgewählte Versicherungsbeginn vor dem Ende der Rücktrittsfrist liegen, so stimme ich ausdrücklich dem Beginn der Erfüllung des Versicherungsvertrages seitens der VAV (= vorläufige Deckung) vor Ende der Rücktrittsfrist (14 Tage) zu.
Treten Sie innerhalb der Rücktrittsfrist nicht vom Vertrag zurück so kommt der Vertrag mit Zugang der Polizze zustande.
Sollten Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, ist die VAV berechtigt für den versicherten Zeitraum einen aliquoten Teil der Jahresprämie zu verrechnen.
Vertragsgrundlage bilden die den beantragten Sparten zugrunde liegenden VAV-Versicherungsbedingungen für die
– Hochzeitsversicherung (ABHV 2012)
Senden Sie eine allfällige Rücktrittserklärung am besten schriftlich an:
VAV Versicherungs-AG, Münzgasse 6, 1030 Wien oder per E-Mail an: onlinevertrieb(at)vav.at
Anwendbares Recht / Erfüllungsort
Auf den Versicherungsvertrag findet das österreichische Recht Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz des Versicherers in Wien.
Vertragssprache
Die auf das gesamte Rechtsverhältnis angewendete Sprache ist deutsch.