FAQ Altersvorsorge
Fragen und Antworten zur Altersvorsorge
Ab welchem Lebensalter sollte man privat vorsorgen? Ist es irgendwann zu spät, damit zu beginnen?
Auf Grund der demografischen Entwicklungen wissen wir seit vielen Jahren, dass neben der staatlichen Altersvorsorge ein Vermögensaufbau in der privaten Vorsorge sinnvoll ist. Man kann mit dem Aufbau der privaten Zusatzpension nicht früh genug beginnen. Wer bereits in sehr jungen Jahren startet, kann mit geringen monatlichen Beträgen eine sichere Ergänzung zur staatlichen Pension aufbauen. Empfehlenswert ist gerade für diesen Zweck eine klassische Lebensversicherung mit allen ihren Vorteilen (Sicherheit, Garantien, Versicherungsschutz, klassischer, großer Deckungsstock etc.), die persönlichen Bedürfnissen angepasst werden kann.
Selbstverständlich ist es nie zu spät, z.B. kann es auch in späteren Jahren sehr sinnvoll sein, einen Einmalerlag (etwa aus einer Abfertigung) in eine private Vorsorge zu investieren, um eine lebenslange Rente zu erreichen.
Viele Versicherer haben auf Ihren Webseiten “Pensionsrechner” installiert, die Ihnen zeigen, wie hoch Ihre zukünftige Rente sein wird und wie groß die zu erwartende Pensionslücke ausfällt. Unter Stichworten wie “Pensionslückenrechner” oder “Pensionsrechner” finden Sie im Internet ein breites Angebot dazu.
Was ist eine „klassische Lebensversicherung“?
Mit dem Begriff „klassische Lebensversicherung“ ist eine Er- und Ablebensversicherung gemeint, die sowohl Versicherungsschutz, als auch Kapitalaufbau für die Zukunft bietet. Die Versicherungsleistung (die Auszahlung der Versicherungssumme) erfolgt bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder bei Tod des Versicherten innerhalb der vereinbarten Laufzeit an die Hinterbliebenen. Die Vorteile einer klassischen Lebensversicherung:
• Der Sparanteil erhöht sich um den Rechnungszinssatz von dzt. 1,75 Prozent.
• Dazu kommt die Gewinnbeteiligung, die zwar von der Kapitalmarktentwicklung abhängig ist, die jährlich zugeteilten Gewinnanteile bleiben aber während der gesamten Vertragsdauer dem VN und erhöhen die Versicherungsleistung.
• Der Deckungsstock garantiert die Sicherheit der eingezahlten Kundengelder.
Was kann eine fondsgebundene Lebensversicherung?
Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall. Die eingezahlten Prämien werden in Fondsanteile veranlagt, die Versicherungsleistung ist von der Wertentwicklung des ausgewählten Investmentfonds abhängig. Auch der Anlagestock wird gesondert vom übrigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Sie bilden die Deckungsrückstellung des Vertrages. Erträge, die aus dem Anlagestock erzielt werden, werden in Anteileinheiten umgerechnet und den Verträgen gutgeschrieben. Auf diese Weise kann der Kunde an den Wertsteigerungen der Fonds teilnehmen, muss aber auch die Möglichkeit von Verlusten in Kauf nehmen. Denn anders als bei der „klassischen“ Lebensversicherung, wo der Versicherer das Kapitalanlagerisiko trägt, wird dieses bei der fondsgebundenen Lebensversicherung auf den Versicherungsnehmer übertragen.
Was ist der Garantiezinssatz (auch „Rechnungszinssatz“ oder “Höchstzinssatz”)?
Lebensversicherungen sind langfristige Anlageformen. Laufzeiten von dreißig Jahren sind keine Seltenheit. Gesicherte Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung können über einen derartig langen Zeitraum nicht getroffen werden. Mit dem Garantiezinssatz dürfen die Versicherungsunternehmen eine bestimmte, von der FMA festgelegte, Verzinsung garantieren. Die Höhe des Garantiezinssatzes ist in der Höchstzinssatzverordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgelegt. Die Berechnung erfolgt auf Grund der Durchschnittswerte der Sekundärmarktrendite der letzten zehn Jahre. Derzeit liegt der Garantiezinssatz bei 2,25 Prozent – bei älteren Verträgen kann er auch höher sein.
Der Rechnungszinssatz ist ein Basiszinssatz, der für die gesamte Laufzeit einer Lebensversicherung gilt. Er wird immer wieder angepasst, um eine konservative und nicht auf Spekulation ausgerichtete Veranlagung der Kundengelder zu ermöglichen.
Was ist mit „Gewinnbeteiligung“ gemeint?
Die Gewinnbeteiligung ist eine vertraglich vereinbarte Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Veranlagungsüberschüssen. Da in der Praxis höhere Erträge am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden und auch Überschüsse aus Kosten und Risikoprämien an die Kunden der Lebensversicherung rückerstattet werden, kann der Versicherer zusätzlich zum Garantiezins (auch „Rechnungszins“) eine Gewinnbeteiligung finanzieren. In diese werden jährlich mindestens 85 Prozent der Gewinne eingebracht. Sobald diese Gewinnbeteiligung dem einzelnen Vertrag gutgeschrieben ist, wird sie Bestandteil des Deckungsstockes und ist somit Teil der Garantieleistung. Die garantierte Versicherungssumme erhöht sich damit jährlich. Der jeweilige Zugewinn wird also im Höchstausmaß ebenfalls garantiert. Das heißt konkret, das einmal zugeteilte Gewinne nicht mehr verloren gehen können – unabhängig von der weiteren Entwicklung der Kapitalmärkte. Es gibt keine einheitliche Gewinnbeteiligung, sie variiert von Unternehmen zu Unternehmen.
Bei kapitalbildenden Versicherungen ist der Überschuss zu einem wesentlichen Teil von den auf den Finanzmärkten erzielbaren Renditen abhängig. Jeder Versicherungsnehmer wird jährlich über die Gewinnbeteiligung informiert.
Was ist der „Deckungsstock“?
Der Deckungsstock ist ein „Sondervermögen“ bei Lebensversicherungen. Er muss die Ansprüche der Versicherungsnehmer zu jeder Zeit sichern und wird getrennt vom anderen Vermögen verwaltet. Diese Erfüllung des Deckungserfordernisses wird auch permanent für jede Abteilung (zB Betriebliche Kollektivversicherung, klassische Lebensversicherung, fondsgebundene LV, indexgebundene LV etc.) kontrolliert, dafür gibt es eigens von der FMA bestellte „Deckungsstocktreuhänder“.
Hat die Krise an den Finanzmärkten Auswirkungen auf die heimischen Versicherer?
Von der so genannten „Subprime“-Krise sind österreichische Versicherungen bisher kaum betroffen, sowohl die Finanzmarktaufsicht FMA als auch die Nationalbank ÖNB haben dies mehrmals bestätigt. Trotzdem wird sich auch die österreichische Versicherungswirtschaft den aktuellen Entwicklungen auf den internationalen Kapitalmärkten nicht entziehen können.
Österreich hat im Vergleich mit anderen Ländern der EU besonders strenge Vorschriften für Eigenmittel, Kapitalanlagen und Rechnungslegung der Versicherungsunternehmen und verfügt über ein seit vielen Jahrzehnten bewährtes internes Sicherungssystem (Stichwort „Deckungsstockkonzept“). Heimische Versicherungsunternehmen haben damit jedenfalls ein dichtes Sicherheitsnetz, das sie und ihre Kunden auch schon in der Vergangenheit über viele Jahrzehnte vor Krisen bewahrt hat.
Inwieweit sind die Versicherungs-Kunden hierzulande von den Turbulenzen betroffen?
Wir sind alle direkt oder indirekt von länger dauernden Finanzmarktkrisen betroffen, da bilden Versicherungskunden keine speziell gefährdete Gruppe. Unsere Wirtschaft wird in der nächsten Zeit sicher Einbußen hinnehmen müssen, daher können auch Produkte, deren Erträge zum großen Teil von der Kapitalmarktentwicklung abhängen, keine großen Gewinne bringen. Aber auch wer eine fonds- oder indexgebundene Lebensversicherung besitzt, sollte abwarten und durch die Krise durchtauchen, denn jedem Abschwung folgt auch wieder der Aufschwung. In der klassischen Lebensversicherung gibt es eine gute Verteilung des Risikos über die Zeit und über den Deckungsstock, eine Zinsgarantie auf die Sparleistung während der gesamten Laufzeit, unverfallbare Gewinnzuteilungen und überdies auch noch Versicherungsschutz. Diese Vorteile kommen gerade in Zeiten wie diesen voll zum Tragen.
Kann das derzeitige Finanzproblem auch die alte Form der Erlebensversicherung treffen, wie sicher ist diese Anlage bzw. Verzinsung?
Die klassische Lebensversicherung (Er- und Ablebensversicherung) ist eine der sichersten Formen der Veranlagung – sie wird regelmäßig von der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA überprüft. Es erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene, sehr breite Risikostreuung mit sehr niedrigem Aktienanteil. Sie können während der gesamten Laufzeit weder das Kapital, noch den Garantiezins und auch nicht die bisher zugeteilten Gewinnanteile verlieren. Die aktuelle Gesamtverzinsung (Garantiezins plus Gewinnanteil) liegt bei rund 4 bis 4,5 Prozent. Auf diese fällt keine Kapitalertragsteuer an.
Was passiert in Zeiten der Kapitalmarktkrise mit der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge?
Das Produkt „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge“ ist eine Lebensversicherung, die in höherem Maße von den Kapitalmarktentwicklungen abhängig ist, als beispielsweise die klassische Er- und Ablebensversicherung. Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen 30-prozentigen Vermögensanteil, der in Aktien veranlagt werden muss. Allerdings werden damit meistens auch 60 Prozent in der klassischen Lebensversicherung veranlagt.
Durch die ebenfalls vorgeschriebene zehnjährige Behaltedauer dieses Produktes besteht auch eine gute Chance auf Ausgleich der Kapitalmarktschwankungen. Überdies besteht bei diesem Produkt eine Kapitalgarantie auf die einbezahlten Beträge im Pensionsanfallszeitpunkt oder zu bestimmten vertraglich definierten Zeitpunkten.
Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist ebenso wie andere Lebensversicherungen im Insolvenzfall geschützt, da es sich beim Kundengeld um Sondervermögen handelt, das im Fall des Falles nur den Kunden gehört und von der Insolvenz nicht betroffen ist.
Ist ein Wechsel der Lebensversicherung sinnvoll?
Die Auflösung einer Lebensversicherung muss genau überlegt werden. Da die Versicherung bereits ab der ersten Prämienzahlung den vollen Leistungsschutz garantiert, können durch einen vorzeitigen Ausstieg finanzielle Nachteile entstehen. Anstatt den Lebensversicherungsvertrag zu kündigen, können Sie
• Ihre Zahlungsweise ändern
• eine Stundung Ihrer Prämie beantragen
• Ihre Versicherungssumme herabsetzen oder
• Ihren Vertrag in einen prämienfreien mit entsprechend niedriger Versicherungssumme umwandeln.
Für eine individuelle Beratung sollten Sie Ihren Versicherungsberater hinzuziehen.
Was passiert, wenn ich die monatlichen Beiträge, die ich derzeit einzahle, einmal nicht mehr zahlen kann – weil ich meinen Job verliere oder wir kurzarbeiten müssen?
Sollte dieser Fall eintreten, nehmen Sie bitte umgehend mit Ihrer Versicherung Kontakt auf, und sprechen Sie über die Möglichkeit einer Prämienfreistellung.
Wie viel Geld sollte man pro Monat an Versicherungsprämien einzahlen?
Generell kann man diese Frage nicht beantworten. Sie hängt von der persönlichen Einkommenssituation und der zu erwartenden Pensionslücke ab. Vereinbaren Sie am besten ein persönliches Beratungsgespräch, bei dem alle individuellen Lebensaspekte miteinbezogen werden können.
Ist es sinnvoll, für die Altersvorsorge mehrere Versicherungsverträge bei unterschiedlichen Versicherungen zu haben oder einen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen?
So eine Frage stellt sich in der aktuellen Finanzkrise wegen der bisher begrenzten Einlagensicherung vielleicht bei Banken. Bei Versicherungen ist das kein Thema. Die eingezahlten Beträge in die klassische Lebensversicherung landen auf jeden Fall im Deckungsstock und sind dadurch ein sicheres Sondervermögen, das nur den Kunden gehört. Es ist daher egal, ob man Geld auf ein Versicherungsunternehmen konzentriert oder mehrere „kleinere“ Lebensversicherungen bei verschiedenen Unternehmen in Österreich abschließt.
Müssen sämtliche Fragen nach dem Gesundheitszustand vor Abschluss einer Lebensversicherung beantwortet werden?
Ja. Der Abschluss einer Lebensversicherung erfolgt freiwillig und ist individuell verschieden. Die Prämien variieren nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Um eine korrekte Einstufung vornehmen zu können, müssen sämtliche Fragen nach Gesundheit, Berufs- oder Freizeitgefahren wahrheitsgetreu beantwortet werden. Werden falsche oder unvollständige Angaben gemacht, kann die Versicherung die Zahlung der Versicherungssumme kürzen oder verweigern.
Wozu werden Rententafeln benötigt?
Rententafeln gelten als wichtigste Kalkulationsgrundlage in der Lebens- und Krankenversicherung. Damit wird dargestellt, mit welcher Wahrscheinlichkeit Personen einer Altersgruppe ein bestimmtes Alter erreichen. Da die Lebenserwartung von Frauen und Männern unterschiedlich ist, werden in der Regel verschiedene Rententafeln verwendet. Die Rententafeln der Versicherer basieren auf den Sterbetafeln aus der Volkszählung (diese werden alle zehn Jahre überarbeitet, da sich die Rahmenbedingungen zur Berechnung ändern – zum Beispiel wegen medizinischem Fortschritt, verbesserten Lebensumständen…). Die neuesten Rententafeln, die der gestiegenen Lebenserwartung der Bevölkerung Rechnung tragen, kommen für neue Verträge seit 01.01.2006 zum Einsatz.
Was ist das Drei-Säulen-Modell?
Die Altersvorsorge basiert in Österreich auf dem so genannten „Drei-Säulen-Modell“. Dabei sollen neben der staatlichen Vorsorge auch die betriebliche und private Vorsorge eine ausreichende Absicherung im Alter garantieren.
1. Säule: Die staatliche Pension
Die gesetzliche Pensionsversicherung ist eine Pflichtversicherung und garantiert eine gewisse Grundversorgung im Alter. Die Höhe der Pension hängt von der Arbeitsdauer und der Höhe des Gehalts ab. Auf Grund der demografischen Entwicklung zeigt sich die Tendenz, dass die staatliche Pension nicht mehr ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können.
2. Säule: Die betriebliche Pensionsvorsorge
Die betriebliche Pensionsvorsorge ist in Österreich noch nicht weit verbreitet. Es ist der erklärte politische Wille, die zweite Säule unseres Pensionssystems zu stärken. Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist über das Modell Lebensversicherung eine Möglichkeit, für die Pensionen der Mitarbeiter zusätzlich vorzusorgen. Im September 2005 wurde die BKV als Alternative zur Veranlagung bei Pensionskassen eingeführt. Sie bietet folgende Vorteile: garantierter Wertzuwachs, jährlich unverfallbare Gewinnzuteilungen und eine garantierte Rentenleistung in der Pensionsphase.
3. Säule: Die private Pensionsvorsorge
In Zukunft wird die private Vorsorge immer wichtiger, um auch in der Pension noch den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Der heimische Gesetzgeber hat dies erkannt und fördert die private Pensionsvorsorge. Im Fall der „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge“ sogar mit einer staatlichen Prämie. Im Rahmen der privaten Pensionsvorsorge stehen unterschiedliche Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsberater individuell beraten. Dabei gilt: Je früher mit der Vorsorge begonnen wird, desto höher wird die im Alter verfügbare Pension sein, weil auch kleine Beträge über längere Laufzeiten eine gute Zusatzabsicherung bringen.