FAQ Fragen und Antworten Unfallversicherung
Wer benötigt eine private Unfallversicherung?
Gundsätzlich eigentlich jeder. Die private Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen, ausgleichen.
Dies ist besonders wichtig bei Freizeitunfällen, da die gesetzliche Unfallversicherung nur für die Folgen von Arbeitsunfällen aufkommt. Im Falle eines Freizeitunfalles leistet die gesetzliche Sozialversicherung (Krankenversicherung) zwar für die Erstversorgung, die medizinische Wiederherstellung im Krankenhaus, für Rehabilitation und die Versorgung mit Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Medikamenten. Für eventuelle behinderungsbedingte Einkommenseinbußen nach einem Freizeitunfall leistet die gesetzliche Unfallversicherung aber nicht.
Nichterwerbstätige Ehepartner, Vorschulkinder und Pensionisten, obwohl besonders gefährdet fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignen (Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherung). Betroffene können hier mit einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension rechnen, die vor allem bei jüngeren Arbeitnehmern jedoch weit unter dem Aktiveinkommen liegt.
Bei Freizeitunfällen gibt es aber eine Versorgungslücke. Zwar ist die Erstversorgung, die medizinische Wiederherstellung im Krankenhaus, Rehabilitation sowie die Versorgung mit Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Medikamenten über die gesetzliche sozialversicherung (Krankenversicherung) abgesichert. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es aber keine (z.B. Unfallrente)
Vergleich gesetzliche und private Unfallversicherung
versichert bzw. versicherbar |
gesetzliche |
private |
Arbeitsunfälle |
ja |
ja |
Freizeitunfälle |
nein |
ja |
Unfälle in der Schule |
ja |
nein |
Unfälle am Weg von und zur |
ja |
nein |
nicht erwerbstätige Ehepartner |
nein |
ja |
Vorschulkinder |
nein |
ja |
Pensionisten |
nein |
ja |
(Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich)
Welche Leistungen erbringt die VAV Top Plus Unfallversicherung?
Die Leistungen der VAV Top Plus Unfallversicherung auf einen Blick:
– Leistung bis zu 400% der gewählten Versicherungssumme
– Leistung ab dem ersten Prozent festgestellter Dauerinvalidität
– Versicherungsschutz bei Unfalltod
– Unfallkosten (Heil-, Berge- und Rückholkosten sowie kosmetische Operationen)
– Hubschrauberrettung
– Krankenhauskosten (Spitalkostenersatz)
– Versicherungsschutz bei Herzinfakt bzw. Schlaganfall
– Versicherungsschutz bei Zeckenenzephalitis bzw. Lyme-Borreliose
– Versicherungsschutz bei Kinderlähmung
– Versicherungsschutz bei Vergiftung durch Nahrungsmittel
– Versicherungsschutz bei Infektionen infolge Insektenstichen bzw. Bissen
– Erhöhte Todesfallleistung für Waisen
– Erhöhte Todesfallleistung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Zusatzleistung bei AlleinerzieherInnen und Familienunfallversicherung:
– Kosten für die Haushaltshilfe
– Schulausfallsgeld
– Rooming-in Kostenübernahme
Was bedeutet der Begriff “Progession” bei der privaten Unfallversicherung?
Der Begriff “Progression” bzw. “Progressionsstufe” bei der privaten Unfallversicherung stellt jenen Prozentsatz dar, um den die Grundversicherungssumme bei einer Dauerinvalidität als Unfallfolge erhöht wird. Entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad.
Die VAV Top Plus Unfallversicherung hat eine 300 %ige Progression, d.h. bei 100% Dauerinvalidiät entspricht die Leistung 300 % der Versicherungssumme.
Zusätzlich ist im Produkt, dass über unseren Online Prämienrechner verkauft wird, der sog. “Euroschutz” enthalten, dieser leistet zusätzlich, ab einer Dauerinvalidiät von 50 %, einen Fixbetrag von EUR 100.000,-. Zusätzlich zur Leistung aus der Grundsumme (Siehe auch unten stehendes Beispiel).
Die angegebene Versicherungssumme (Grundsumme) für die Dauerinvalidität ist abhängig von der ausgewählten Versicherungsvariante.
Diese Versicherungsumme unterliegt der folgenden Progessionsstaffel:
Invaliditätsgrad |
Leistung |
bis 25 % Dauerinvalidität (DI) |
Prozentanteil entsprechend dem Invaliditätsgrad |
für den Teil ab 25% bis 49 % DI |
doppelte Versicherungssumme |
für den Teil ab 50 % bis 74% DI |
dreifache Versicherungssumme |
für den Teil ab 75 % bis 99 % DI |
sechsfache Versicherungsumme |
bei 100 % Dauerinvalidität |
300 % der Versicherungssumme |
Zusätzlich zu dieser Versicherungsgrundsumme erfolgt eine Zusatzleisung von EUR 100.000,- ab einem Dauerinvalitätsgrad von 50 % (Euroschutz).
Beispiel:
Versicherungssumme (Grundsumme): EUR 100.000,-
Festgestellte Dauerinvalidität: 78 %
Leistung: 25 % von EUR 100.000,-: EUR 25.000,-
für den Teil ab 25 % bis 49 %: EUR 50.000,-
für den Teil ab 50 % bis 75 %: EUR 75.000,-
für den Teil ab 75% bis 78 %; EUR 18.000,-
Leistung aus Grundsumme: EUR 168.000,-
+ Leistung aus Euroschutz: EUR 100.000,-
Gesamtleistung: EUR 268.000,-
Wie ist das Verhältnis “Freizeitunfall” zu “Arbeitsunfall”, was geschieht öfter?
In Österreich verunglückten im Jahr 2009 etwa 836.000 Menschen bei Unfällen. Drei Viertel aller Unfälle (610.500) passierten zuhause, in der Freizeit oder beim Sport. Auf Arbeits- bzw. Schulunfälle entfielen 21 % der Unfälle und weitere 6 % auf den Verkehr. Für 2.587 Menschen endeten die Unfälle sogar tödlich. 68 % aller tödlichen Unfälle passierten auch hier wieder zuhause, in der Freizeit oder beim Sport. 24 % der tödlichen Unfälle ereigneten sich im Straßenverkehr, 7 % bei der Arbeit oder in der Schule.
Weiter Informationen finden Sie beim Kuratorium für Verkehrssicherheit: www.kfv.at/unfallstatistik