Flitterwochenversicherung
Hochzeits- und Flitterwochenversicherung. Jetzt neu: das Wedding Package
Ab sofort gibt es bei der VAV nicht nur die Hochzeitsversicherung: Sollten Sie eine Hochzeitsreise geplant haben, können Sie auch die Flitterwochenversicherung einschließen!
Ohne Sorgen in die Flitterwochen:
– Stornoschutz der Hochzeitsreise bis EUR 5.000,00
– Reisegepäck-Versicherung
– Kosten für Rücktransport bei Krankheit
Die Hochzeitsversicherung schützt vor folgenden Ereignissen:
– Braut oder Bräutigam oder einer der eingetragenen Lebenspartner bzw. einer deren Angehörigen (Großeltern, Eltern, Kinder und Geschwister) oder einer der Trauzeugen erkranken ernsthaft, verunfallen schwer oder sterben
– Trauzeugen, Eltern bzw. Braut oder Bräutigam können nicht anreisen
– der Hochzeitsveranstalter bzw. die Location wird insolvent und die Hochzeit muss umgeplant werden
– der Veranstaltungsort ist überbucht
– die Hochzeits-Band, der DJ oder das Orchester sagen ab
– Brautkleid oder Hochzeitsanzug werden beschädigt bzw. nicht geliefert
– die Eheringe gehen verloren oder werden nicht geliefert
– der gebuchte Fotograf fällt kurzfristig aus
Für dieses und mehr springt Ihre VAV-Hochzeits- und Flitterwochenversicherung ein.