IT Haftplicht
Vorteile der IT-Haftpflicht im Versicherungsumfang
All-Risk-Deckung (weltweit)
Die «IT-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut und versichert allgemein die Haftungsrisiken von IT-Freiberuflern bzw. von IT- und Telekommunikationsunternehmen, ohne dass die einzelnen Risiken abschließend in einem „Katalog“ aufgeführt werden müssen. Und das weltweit (inkl. USA / Kanada).
Offene Deckung der IT-Haftpflicht
Da die versicherten IT- und TK-Tätigkeiten als offene Deckung formuliert sind, gibt es keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für neue IT Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn.
Vertragliche Haftung
Novum: Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Ihren IT-Verträgen.
Leistungsverzögerung
Schäden durch Verzögerung des IT Projektes sind inklusive Gewinnausfall des Kunden versichert.
Rechtsverletzungen (z.B. Schutz- und Urheberrechte)
Die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Lizenzrechten, Domainrechten, sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten sind ohne Auflagen versichert (auch in den USA / Kanada).
Abgeschlossene Projekte mitversichert (Vorumsätze)
Versicherungsschutz für abgeschlossene Projekte. D.h. Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung) davor erbracht wurden.
Zusatzschutz für Projektverträge (optionaler Baustein)
Versichert sind u.a. ausstehende Honorare durch eine außerordentliche Kündigung IhresDienstvertrages, Vertragsstrafen durch Verstöße gegen Geheimhaltungs- undDatenschutzvereinbarungen sowie vertragliche Wettbewerbsverbote. Zudem verlängert der „Zusatzschutz für Projektverträge“ die Nachhaftung um 6 Monate.
Geheimhaltungspflichten / Datenschutz
Versichert sind Schadenersatzforderungen aufgrund der Verletzung von Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Verstöße gegen Datenschutzgesetze.
NEU: Wettbewerbsverletzungen
Versicherungsschutz für Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen Wettbewerb und Werbung.
NEU: Pauschaler Schadenersatz
Novum: Auch Schadenersatzforderungen, die ohne konkreten Schadennachweis aufgrund vertraglicher Vereinbarungen pauschal geltend gemacht werden, sind versichert.
NEU: Virenschäden und Informationspiraterie
Versichert sind Schäden, die z.B. durch Viren, Würmer und Trojaner sowie den unbefugten Zugriff Dritter auf Daten bei der Internetnutzung (z.B. Informationspiraterie) verursacht werden.
NEU: Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (optionaler Baustein)
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacke,Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigenDatenrechtsverletzung.
NEU: D&O-Versicherung / Geschäftsführerhaftpflicht (optionaler Baustein)
Auf Wunsch können Sie sich auch gegen die persönliche Haftung (Organhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.
Verzicht auf Erprobungsklausel
Kein Ausschluss von Sach- und Vermögensschäden durch Produkte oder Leistungen, die nicht ausreichend oder nicht dem „Stand der Technik“ entsprechend erprobt oder getestet wurden.
Kein EMF-Ausschluss
Kein Ausschluss von Schäden aufgrund energiereicher ionisierender Strahlen sowie elektromagnetischer Felder (EMF).
Luft- & Raumfahrt / Waffensysteme
Novum: Die IT-Haftpflicht bietet auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden bei der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen sowie von Waffensystemen.
Mitversicherung überschneidender Tätigkeiten
Tätigkeiten als Werbeagentur / Medienagentur sowie eine kaufmännische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung sind beitragsfrei mitversichert.
NEU: Schäden durch Veröffentlichungsrisiken
Versichert sind auch Risiken durch die Veröffentlichung von eigenen Inhalten (z.B. auf der Firmenwebseite, in sozialen Medien oder auf Blogs).
NEU: Straf-Rechtsschutz
Bei einem Schadenfall übernimmt der Versicherer auch die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung.
NEU: Vergütungs-Rechtsschutz
Übernahme der gerichtlichen Kosten, wenn Sie sich gegen die ungerechtfertigte Aufrechnung eines Schadens mit Ihrer offenen Vergütung (Dienst- oder Werklohn) wehren müssen.
Besondere Eigenschadenversicherung
Versichert sind z.B. Reputationsschäden, der Verlust wichtiger schriftlicher Arbeitsdokumente sowie Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter aufgrund von Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung.