Kann ich eine Risikolebensversicherung kündigen
Kann ich eine Risikolebensversicherung kündigen?
Es ist gut, wenn man eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat. Für den Fall der Fälle ist die Familie somit rundum abgesichert. Aber manchmal kann es im Laufe der Jahre zu unerwarteten Zwischenfällen kommen. Dann braucht man dringend Geld und überlegt, die Risikolebensversicherung zu kündigen und die Absicherung der Familie damit aufzuheben. Die Versicherungsdauer ist damit verkürzt und die vorher vereinbarte Versicherungssumme entfällt. Ist es denn wirklich so einfach, eine Versicherung zu kündigen?
Kann ich einfach so kündigen?
Kurz gesagt: Grundsätzlich ja. Man kann die Risikolebensversicherung prinzipiell jederzeit kündigen. Allerdings gibt es bei der vorzeitigen Kündigung der Risikolebensversicherung ein paar Dinge zu beachten. Schließlich möchte man, dass trotz der Kündigung noch Geld übrig bleibt und nicht komplett vom Versicherer einbehalten wird. Als Versicherungsnehmer sollte man sich immer bei seiner Versicherung über die vorgeschriebene Versicherungszeit und die Versicherungssumme informieren. Nicht bei jeder Versicherung gelten die gleichen Vertragsbedingungen. Darum sollte man sich vorher überlegen, ob man die Risikolebensversicherung tatsächlich abschließen und nicht vorzeitig kündigen möchte.
Bekomme ich meine Beiträge zurück?
Wenn mit der Kündigung der Risikolebensversicherung die Absicherung erlischt, bekommt man den Rückkaufswert zurück. Der Rückkaufswert liegt oft deutlich unter der Summe, die bereits eingezahlt wurde. Die Höhe des Rückkaufswertes richtet sich nach den ursprünglichen Vereinbarungen. Oft berechnen die Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Teil der Versicherungssumme als Stornogebühr. Die Gebühr entsteht aus dem Aufwand der vorzeitigen Kündigung der Versicherung. Außerdem muss die Versicherung einen kalkulierten Schaden hinnehmen, wenn die Versicherungszeit nicht ganz erreicht wird. Schließlich kommt die volle Summe der Risikolebensversicherung erst zustande, wenn man die Versicherungsdauer komplett ausreizt.
Was muss ich bei der Kündigung meiner Risikolebensversicherung beachten?
• Keine komplette Erstattung der Beiträge
• Es wird eine Stornogebühr fällig
• Keine Absicherung für die Familie mehr
Mögliches Beispiel:
Anteil Stornogebühr |
Anteil der erstatteten Beiträge |
|
Kündigung nach 2 Jahren |
25 % |
60 % |
Kündigung nach 10 Jahren |
15 % |
75 % |