KFZ Rechtschutz
KFZ-Rechtsschutzversicherung
Mit einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kommen Sie bei strittigen Fragen rund um Ihr Fahrzeug zu Ihrem Recht. Ohne finanzielles Risiko sind Sie bei allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten geschützt.
Und die Möglichkeiten, in eine Auseinandersetzung zu geraten, sind vielfältig. Ob Sie nun mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind oder am Wochenende einen Radausflug machen – auf allen Wegen sind Sie einem unvorhersehbarem Risiko ausgesetzt. Und wer durch einen Verkehrsunfall einen Schaden erleidet oder mit einem Strafverfahren rechnen muss, der sieht sich plötzlich mit einer Reihe von Rechtsproblemen und Rechtsfragen konfrontiert.
Und wenn sich dann eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, dann kommen schnell erhebliche Anwalts-, Gerichts und Sachverständigenkosten, etc. hinzu – und das möglicherweise über alle Instanzen eines ordentlichen Rechtsweges hindurch.
Doch Sie brauchen nicht auf Ihr Recht zu verzichten.
Im Versicherungsfall werden je nach Tarif des Versicherers folgende Kosten übernommen:
• die Verteidigung bei Strafverfahren – die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüchen
• die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen rund um das versicherte Auto, z.B. aus Reparaturverträgen, Garagierungsverträgen usw. und aus Verträgen über den Ankauf eines Folgefahrzeugs.
• Beratungskosten für Rechtsfragen, die über den Fahrzeug-Bereich hinaus gehen.
Kinder, Lebensgefährte bzw. Ehepartner im gleichen Haushalt sind mitversichert. Kinder sogar bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie noch kein eigenes Einkommen haben, Studierende, Präsenz- bzw. Zivildiener oder Lehrlinge sind.
Und das Angenehme dabei: Sie, die Mitversicherten und Ihr Auto nehmen den Schutz mit. Er gilt:
• auf allen Straßen Europas, inkl. Kanarische Inseln, Madeira und Azoren, und
• in den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten, wie z.B. Marokko, Tunesien, Ägypten, Israel.
Die meisten Versicherer besitzen eine Hotline vermitteln Ihnen umgehend den auf Ihren Fall spezialisierten Top-Anwalt. Oder beauftragt den von Ihnen genannten Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer die Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten. Ferner werden die Kosten für alle Instanzen eines ordentlichen Rechtsweges gezahlt.
Der Versicherungsschutz gilt europaweit.
Worauf Sie noch achten sollten:
Wenn Sie Berufskraftfahrer sind, benötigen Sie eine Lenker-Rechtsschutzversicherung. An vielen und insbesondere bei schweren Verkehrsunfällen sind Lkw beteiligt, wie man nicht nur in den Statistiken lesen kann, sondern auch täglich in den Zeitungen.
Der Führerschein-Rechtsschutz ist im Fahrzeug- und im Lenker-Rechtsschutz enthalten. Gerade bei ungerechtfertigten Vorwürfen, wie Verstöße gegen die Vorschriften für die Sicherung von Kindern oder Ladung, angebliches Nichtbeachten von Stopptafeln oder roter Ampeln und dergleichen, muss man sich zur Wehr setzen können.
Vor allem dann, wenn wegen dem Vormerksystem (Punkteführerschein) nach dem dritten Delikt einzwängender Führerscheinentzug droht.
Ein wichtiger Baustein der Rechtsschutzversicherung sind auch Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen. Wenn sich nämlich die eigene Versicherung (also Kasko-, Haftpflicht- oder Insassen-Unfallversicherung) weigert, für den eingetretenen Schaden aufzukommen. Gerade bei ungerechtfertigten Reaktionen des in Anspruch genommenen Versicherers sind Streitigkeiten vorprogrammiert.
Aber auch Streitigkeiten mit Reparaturwerkstätten führen oft zu Auseinandersetzungen, die vor Gericht ausgetragen werden. Wer aber lediglich eine KFZ-Rechtsschutzversicherung mit den Bereichen Schadenersatz-, Straf- und Führerscheinrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der geht bei Streitigkeiten mit der Werkstatt oft leer aus. In sofern ist der Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz zwingend erforderlich und sollte unbedingt in der Versicherung enthalten sein.
Eine KFZ-Rechtsschutzversicherung sollte auch für alle eigene Fahrzeuge abgeschlossen werden. Hier spart man oft am falschen Platz, wenn zwar der PKW in die Versicherung eingeschlossen wird, aber Zweitfahrzeuge, Wohnmobile, Anhänger, Moped oder Motorräder “vergessen” werden. Hier ist die Wahrscheinlichkeit eines Schadens mit Folgen ebenso hoch wie beim Erstfahrzeug.
Und Sie wollen sich gewiß nicht darüber ärgern, dass gerade das Fahrzeug, das in den Schaden verwickelt ist, nicht mitversichert ist?