Kranken Versicherungsarten
In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: Pflichtversicherung und Privatversicherung
In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
* die Pflichtversicherung (garantiert die erforderliche medizinische Behandlung, nicht gewinnorientiert)
* die Zusatz- oder Privatversicherung (bietet Zusatzleistungen, wie etwa Einbettzimmer …, gewinnorientiert, da durch private Versicherungsunternehmen angeboten)
Pflichtversicherung
In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jeder unselbständig Beschäftigte auch krankenversichert ist, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2012 € 376,24/Monat bzw. € 28,89/Tag) überschreitet. Gesetzlich geregelt ist die Krankenversicherung im [[ASVG]] (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und in weiteren „Sondergesetzen“ (B-KUVG, GSVG, BSVG, NVG). Außerdem unterliegen auch Arbeitslose und Pensionisten der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder sind beitragsfrei mitversichert.
• Den Krankenversicherungsträger selbst kann man sich nicht auswählen, sondern er ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. So gibt es in jedem Bundesland eine [[Gebietskrankenkasse]] (GKK), welche für die in der Privatwirtschaft tätigen Menschen zuständig ist. Die größte Krankenkasse ist die Wiener Gebietskrankenkasse. Daneben existieren eigene Krankenkassen beispielsweise für öffentlich Bedienstete, Eisenbahner oder Bauern. Träger dieser Versicherung sind die jeweils zuständigen [[Krankenkasse]]n.
• Unternehmer und Selbständige sind bei der [[Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft]] (SVA) kranken- sowie pensionsversichert. Diese hat aber – anders als die GKK – bei ambulanten Behandlungen einen Selbstbehalt von 20 Prozent, den der Versicherte zu zahlen hat, kann aber dafür auch mehr Leistungen als die GKK bieten.
* Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für unselbständig Erwerbstätige trifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung, den Arbeitnehmer vor Antritt der Beschäftigung beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden und regelmäßig die gesetzlich festgelegten Beitragssätze abzuführen. Der Arbeitgeber haftet für die Sozialversicherungsbeiträge; er ist berechtigt, den Dienstnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt des Arbeitnehmers abzuziehen.
* Selbständige und Selbstversicherte haben den Beitrag zur Gänze selbst zu tragen.
* Die selbständigen Bauern sind ihrerseits seit 1979 bei der [[Sozialversicherungsanstalt der Bauern]] (SVB) versichert.
Privatversicherung
Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es jedem Österreicher frei, bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen.
Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.
Von der gesetzlichen Pflichtversicherung in Österreich befreit sind die Grenzgänger, welche in Österreich wohnen, den Arbeitsplatz aber in der Schweiz, Deutschland oder Liechtenstein haben. Diese Grenzgänger sind gemäß den Sozialversicherungsabkommen grundsätzlich der Krankenversicherungspflicht in dem Land unterstellt, in dem sie erwerbstätig