Reiseversicherung
Als Reiseversicherung bezeichnet man Versicherungsverträge, die verschiedene Risiken im Zusammenhang mit Reisen abdecken.
Sorgenfrei reisen!
Mit einer Reiseversicherung stimmen Sie Ihren Versicherungsumfang optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Risiken ab. Wenn Sie in nächster Zeit einen Auslandsaufenthalt planen, sollten Sie für alle Eventualitäten gerüstet sein. Sollte Ihnen z. B. Ihr Gepäck auf der Reise abhandenkommen, erhalten Sie finanziellen Ersatz durch die Reisegepäckversicherung. Für den Fall, Sie benötigen im Ausland medizinische Pflege, wird die Auslandskrankenversicherung die Kosten übernehmen. Egal was Ihnen im Ausland passiert: Mit unseren Versicherung Rechner Reiseversicherung finden Sie die richtige Absicherung für Ihre Reise.
Ob auf Dienstreise oder als Urlauber – der Gefahr im Ausland zu erkranken, ist man dauernd ausgesetzt! Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt hierbei je nach Tarif die Kosten bei anfallenden, Operationen, Krankheiten, Zahnbehandlungen, Arzneimittel oder den Auslandsrücktransport z.B. mit dem Rettungsflugzeug zurück in das Heimatland ab. Da z.B. die medizinische Versorgung im Krankenhaus sehr teuer sein kann, und das Krankenhaus oftmals keine kostenfreie Unterbringung zur Verfügung stellt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für jede Form von Reisen ein muß. Über unsere Versicherung Rechner Reiseversicherung erhalten Sie ein preiswertes Deckungskonzept zur Absicherung Ihrer medizinischen Versorgung im Ausland.
Arten von Reiseversicherungen
Als Reiseversicherung werden Versicherungen bezeichnet, die im Rahmen von Reisen abgeschlossen werden.
Die wichtigsten sind: Reiserücktrittskostenversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisegepäckversicherung,Reiseabbruchversicherung und Reiseumbuchungsversicherung; weitere Versicherungen sind: Reiseprivathaftpflichtversicherung,Reiserechtsschutzversicherung und
Reiseassistenzversicherung.
Reiserücktrittskostenversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung (in Österreich auch Reisestornoversicherung genannt) schützt den Versicherten vor Gebühren, die entstehen können, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zur Gänze oder teilweise übernommen.
Reiseabbruchversicherung
Eine Reiseabbruchversicherung deckt jene Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Es werden je nach Versicherungsvertrag Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet.
Reisekrankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen können. Es wird jener Betrag teilweise oder zur Gänze übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist. Ein Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt sein.
Chronisch Kranke sind mit der Reisekrankenversicherung allein allerdings nicht ausreichend geschützt. Denn sie zahlt häufig nicht, wenn eine Behandlung im Ausland vorhersehbar war. Diese Lücke müssen die Patienten vor der Reise mithilfe ihrer Krankenkasse schließen.
Reiseunfallversicherung
Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf. Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meistens bei dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung ersetzt auf Reisen abhandengekommenes Gepäck unter gewissen Bedingungen (z. B. Überwachung des Gepäcks) bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.
Reiseumbuchungsversicherung
Eine Reiseumbuchungsversicherung deckt Umbuchungskosten in der im Vertrag geregelten Höhe ab, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen umgebucht werden muss.