Schadenfall was tun
Schadenfall was tun.
Jeder Versicherungsfall mit dem Verein oder aus der Tätigkeit ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Vereinsversicherer zu überlassen.
o Tip: Im Schadensfalle sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen.
Wir sind bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich.
Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Partner von ALL_FINANZ Finanzdienstleistungen abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte an die ALL-FINANZ Finanzdienstleistungen direkt unter office@allfinanzen.info.