Zanhärtze Versicherung
In der ZahnarztPolice sind Regressforderungen nach §§ 106 und 106 a SGB V nicht versichert, da es sich hier um eine klassische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt.
Im Zusatzbaustein MedRegress können Sie sich gegen die Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden absichern, denn unerwartete Regressforderungen können sich von heute auf morgen dramatisch auf Ihre wirtschaftliche Lage auswirken.
Versichert sind Regressforderungen gegenüber dem Zahnarzt durch die GKV, Kassengruppen oder einer einzelnen Krankenkasse.
Die Regressversicherung übernimmt die Schadenabwendungskosten (z.B. Rechtsanwälte, Prozesskosten, Gerichtsverfahren, Vergleiche und eventuelle Gutachterkosten für den Prüfungsausschuss).
Der Schaden wird bis zur gewählten Versicherungssumme ersetzt. Unbedingt zu beachten sind jedoch die vertraglichen Obliegenheiten durch den Zahnarzt während der Vertragslaufzeit. Eine Nachhaftung bei Berufsaufgabe oder Ruhestand ist selbst-verständlich mitversichert.
Als existenzbedrohendes Risiko für Zahnmediziner ist diese Zusatzversicherung unbedingt zu empfehlen. Die Versicherungsprämie als Teil der Zahnarztpraxis-Versicherung ist Praxissausgabe.
Die Versicherungsbedingungen und Informationen zum Versicherungsschutz im Detail senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.