Ihre Kautionsgarantie in wenigen Schritten
Rechtsmittelbelehrung
Ich bestätige, dass ich diesen Antrag, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Mietkaution (AVB MK) 2011/1 der VAV sowie die nachstehende Wiederrufsbelehrung und die Einwilligungserklärung nach dem Datenschutzgesetz gelesen habe. Diese sind wichtige Bestandteile des Vertrages und werden durch Ihre Unterschrift zum Vertragsinhalt. Hiermit erkläre ich, dass derzeit bestehende Kredite oder Kontokorrentverhältnisse ungekündigt sind, keine Pfändungen, Wechselproteste oder Scheck-, und Lastschriftrückleitungen vorliegen und kein Insolvenzverfahren gegen mich angedroht oder von mir überlegt ist. Ich erkläre, dass sämtliche Angaben vollständig und richtig sind, auch wenn eine andere Person deren Niederschrift übernimmt.
Anzuwendendes Recht: Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.
Bindungsdauer: An den Antrag hält sich der Antragsteller 6 Wochen ab Antragstellung gebunden.
Angaben zum Antrag: Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlichtlich erfolgen. Abmachungen und Erklärungen sind für den Versicherer nur verbindlich, wenn sie schriftlich ausgefertigt und von einer Verwaltungsstelle des Versichers oder der bevollmächtigten Mietkaution GmbH rechtsgültig gezeichnet werden. Der (Die) Antragsteller und gegebenenfalls die zu versichernde(n) Personen bestätigt (bestätigen) durch eigenhändige Unterschrift, dass er (sie) die vorstehenden Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat (haben) und nimmt (nehmen) zur Kenntnis, dass unwahre Angaben den Verlust der Versicherungsleistung zur Folge haben können.
Sonstige Abreden: Sonstige Abreden sind nur dann verbindlich, wenn sie die VAV Versicherung bzw. die Mietkaution GmbH schriftlich bestätigt.
Zustandekommen des Versicherungsvertrages: Der Versicherungsvertrag kommt erst mit Zugang der Garantieurkunde beim Vermieter zustande. Die Ausstellung der Garantieurkunde erfolgt erst nach Einzahlung der Erstprämie. Vor Einzahlung der Erstprämie besteht kein Versicherungsschutz.
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Der Antragsteller und gegebenenfalls die zu versichernde(n) Person(en) ist (sind) gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, die Fragen nach den gefahrenerheblichen Umständen richtig und vollständig zu beantworten. Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben kann die VAV Versicherung vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten.
Datenschutz: Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von Daten: Der Antragsteller und gegebenenfalls die zu versichernde(n) Person(en) stimmt (stimmen) ausdrücklich zu, dass zur Beurteilung, ob und unter welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird, nach Eintritt eines Versicherungsfalles zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen Personenidentifikations- und Versicherungsfalldaten von der VAV Versicherung an andere Versicherungsunternehmen weiterleitet und von diesen an die VAV Versicherung übermittelt werden. Diesem Zweck dient auch das “Zentrale Infortmationssystem – ZIS” des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7 (Informationsverbundsystem iSd § 4 Z 13 Datenschutzgesetz 2000). Der Antragsteller und gegebenenfalls die zu versichernde(n) Person(en) stimmt (stimmen) weiters zu, dass die VAV Versicherung Personenidentifikations- und Vertragsdaten zu ihrer Betreuung und Beratung auch hinsichtlich anderer Produkte verwendet.
Rücktritt nach § 3 Konsumentenschutzgesetz: Der (Die) Antragsteller, für den die beantragte Versicherung nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört, ist – soferne der Antrag außerhalb der vom Versicherer dauernd benutzten Räume unterfertigt wurde – berechtigt, von seinem Versicherungsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform; es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb des genannten Zeitraumes abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht steht dem Antragsteller jedoch nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung des Vertrages selbst angebahnt hat.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Österreichische Finanzmarkaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien.
Erklärung gegenüber der Mietkaution GmbH
Hiermit wird die Mietkaution GmbH beauftragt, diesen Antrag an die VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft weiterzuleiten und im Falle einer positiven Annahmeentscheidung mir die Polizze bzw. Kautionsurkunde zu übermitteln. Die Tätigkeit der Mietkaution GmbH umfasst weiters die Prüfung, Bearbeitung und Weiterleitung der eingereichten Unterlagen, das Prämieninkasso sowie die Erledigung der wechselseitigen Ansprüche, z.B. die Abwicklung der Regressansprüche der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft. Die Mietkaution GmbH ist verpflichtet meine Anfragen in angemessener Zeit zu beantworten, weitere Verpflichtungen gelten nicht als vereinbart.
Ich stimme zu, dass die Mietkaution GmbH meine Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung über Deltavista an die VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft übermittelt. Vertragspartner der Deltavista sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften.
Einwilligung zur Bonitätsprüfung:
Ferner willige ich ein, dass die Mietkaution GmbH vor Beginn der Vermittlung der Mietkautionsversicherung meine Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung über DELTAVISTA GmbH an die VAV Versicherungs-AG übermittelt. Soweit nach Übermittlung dieser Information solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen beim Auskunftsgeber anfallen, können wir hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner der DELTAVISTA GmbH sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die DELTAVISTA GmbH auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Datenschutzgesetz nicht erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Bei der Erteilung von Auskünften kann die DELTAVISTA GmbH ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen. Sie können Auskunft bei der DELTAVISTA GmbH über die Sie betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätige ich mein Einverständnis:
Die Versicherungsprämie versteht sich exklusive Versicherungssteuer, da gemäß VersStGkeien Versicherungssteuern anfallen. Voraussetzungen für den Abschluss dieses Vertrages ist die Vorauszahlung der Prämien für das gesamte erste Versicherungsjahr.
Es handelt sich um eine laufende Versicherung gem. § 8 Abs.2 VersVG. Eine Beendigung des Vertrages ist 2 Jahre nach Vertragsbeginn zur Hauptfälligkeit möglich, siehe dazu die AVB MK. Hauptfälligkeit ist der Monatserste nach Versicherungsbeginn.
Angaben zum 2. Mieter [Adresse 2] (optional)
Ich/wir (Mieter) beantrage/n den Abschluss einer Mietkautionsversicherung auf Basis der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Mietkaution (AVB MK) der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft. Ich/wir bestätige/n die AVB MK gelesen zu haben und bin/sind damit einverstanden. Ich/wir nehme/n zur Kenntnis, dass dieser Kautionsversicherungsvertrag anstatt der sonst üblichen in bar oder auf einem Sparbuch beim Vermieter zu hinterlegenden Kaution abgeschlossen wird. Deshalb befreit mich/uns dieser Versicherungsvertrag nicht von meiner/unserer Zahlungsverpflichtung bei Inanspruchnahme der Kautionsurkunde durch den Vermieter. Erhält der Vermieter aus dem Versicherungsvertrag vom Versicherer eine Zahlung bin/sind ich/wir dem Versicherer gegenüber zur umgehenden und vollständigen Rückerstattung der vom Versicherer bezahlten Beträge verpflichtet.
Sollte der Versicherungsvertrag auf 2 Mieter (Versicherungsnehmer) ausgestellt werden, so haften diese gemäß Art. 6 und 7 der AVB-MK der VAV zur ungeteilten Hand.
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AVB-MK) der VAV sowie die Datenschutzerklärung gelesen und stimme der Bonitätsprüfung zu