Besonderheiten der Praxisausfallversicherung für Zahnärzte
Mit unserem Konzept der Praxisausfallversicherung für den Zahnarzt haben wir gegenüber marktüblichen Versicherungen folgende Leistungen zusätzlich eingeschlossen:
- im Vergleich zu den herkömmlichen Praxisausfallversicherungen gibt es generell keine Wartezeiten bei Vertragsabschluss
- die Versicherung verzichtet auf das Kündigungsrecht im Schadenfall, was für jeden niedergelassenen Zahnarzt und dessen Praxis Sicherheit gibt
- eine Beitragsanpassung unserer Praxisausfallversicherung ist laut Versicherungsbedingungen nicht möglich, d.h. konstanter Beitrag während der gesamten Laufzeit vom Versicherungsvertrag
- Nachhaftung der Praxisausfallversicherung bei Praxisaufgabe/ Praxisabgabe durch Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit: Jedem Zahnarzt werden bis zu 15 % der Versicherungssumme für entstandene Kosten aus dem Versicherungsvertrag ersetzt (siehe Versicherungsbedingungen)
- die Laufzeit/ Versicherungsdauer ist analog dem Renteneintritt im Versorgungswerk, Renteneintrittsalter bis 67. Lebensjahr wählbar
- während der versicherten Unterbrechungszeit verzichten wir auf die Prämie, für Ihre Zahnarztpraxis fällt somit kein Versicherungsbeitrag an
- Die Laufzeit/ Haftzeit der Praxisausfallversicherung beträgt wahlweise 12, 18 oder 24 Monate, die Karenzzeit ist individuell abstimmbar
- Im Praxisausfall- Versicherungsvertrag sind 2 Arten der Versicherung möglich:
- Ertragsausfallversicherung versichert Kosten und Gewinn
- Vertreterkostenversicherung sichert die Kosten für den Vertreter-Zahnarzt ab, Summe in Euro für 250 Arbeitstage pro Jahr
Maßgeblich sind die gültigen Versicherungsbedingungen und die bei Antrag notwendige Gesundheitsprüfung.
Führen Sie einen Vergleich Ihrer bestehenden Versicherung mit unserem Zahnarzt-Konzept durch.