Hinterbliebenen Versicherung
Informationen zur Hinterbliebenenversicherung
Gerade für junge Familien ist eine Absicherung aller Mitglieder sehr wichtig. Wir erklären Ihnen, wie das mit einer privaten Hinterbliebenenversicherung möglich ist und welche Versicherungssumme gewählt werden sollte.
Die gesetzliche Hinterbliebenenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Absicherung der Hinterbliebenen grundsätzlich vorgesehen. Im Amtsdeutsch wird diese Hinterbliebenenversicherung als Rente wegen Todes bezeichnet. Ihre Höhe ist dabei von den unterschiedlichsten Faktoren wie beispielsweise dem Einkommen des verstorbenen Versicherungsnehmers, aber auch den Einkünften des Hinterbliebenen abhängig. Zudem gilt zu beachten, dass für die Auszahlung einer Rente wegen Todes die verschiedensten Kriterien gelten. So ist zum Beispiel der Bezugszeitraum für junge Witwen und Witwer ohne Kinder begrenzt. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Rente wegen Todes nie vollständig den Verdienstausfall kompensieren kann.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, zusätzlich zu der gesetzlichen Hinterbliebenenvorsorge eine private Hinterbliebenenversicherungabzuschließen. Je nach Bedarf obliegt es hierbei der Entscheidung des Versicherungsnehmers, in welcher Höhe die Versicherung abgeschlossen werden soll. Dabei sind im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung keine Einschränkungen in Abhängigkeit vom Einkommen des Versicherungsnehmers sowie seiner Angehörigen vorgesehen.