Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Individualversicherungen, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer sichert sich dabei gegen das Risiko der finanziellen Kosten durch Rechtstreitigkeiten ab.
Zusätzlich übernehmen die meisten Versicherer auch Kautionszahlungen bis zu einer bestimmten Höhe als zinslose Darlehen, der Versicherungsnehmer muss diese also zurückzahlen.
Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung bezieht sich auf ganz Europa, sowohl geografisch als auch politisch, außerdem gewähren die meisten Versicherer auch Versicherungsschutz in den Anrainerstaaten des Mittelmeeres (Marokko, Algerien) sowie einen weltweiten Versicherungsschutz, der aber auf sechs Wochen Dauer und bestimmte Höchstgrenzen beschränkt ist.
Grundsätzlich sind nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert
Allerdings sind nicht grundsätzlich alle Rechtsstreitigkeiten in einem Vertrag versichert, sondern nur bestimmte Teile, die sich durch verschiedene Module einschließen lassen. So gibt es beispielsweise bei den meisten Versicherern mehrere Pakete, die sich einzeln oder komplett vereinbaren lassen. Die häufigste Unterteilung erfolgt dabei in die BereicheVerkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Wohnungsrechtsschutz. In den einzelnen Bereichen sind dann jeweils unterschiedliche Leistungen enthalten.
Rechtsschutzleistungen
In jedem der Oberkategorien sind bestimmte Rechtsschutzleistungen eingeschlossen.
Es gibt den Schadenersatz-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz, den Wohnungs-und Grundstückrechtsschutz, den Vertrags-Rechtsschutz, den Steuer-Rechtsschutz, den Verwaltungs-Rechtsschutz (z.B. bei ungerechtfertigtem Führerscheinentzug), den Straf-Rechtsschutz und denOrdnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (z. B. Bußgeldverfahren).
Weitergehende Leistungsarten
Diese Arten lassen sich bei so gut wie allen Versicherern über eins der o.g. Pakete versichern, zusätzlich gibt es jedoch noch einige weitergehende Leistungsarten, die nur einige Versicherer bieten.
Mit Ausnahme des Schadenersatz-Rechtsschutzes gilt für alle anderen Sparten eine Wartezeit von drei Monaten, damit der Versicherungsnehmer nicht erst eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wenn der Schadenfall bereits eingetreten ist.
Die Rechtsschutzversicherung leistet bei einem Verstoß gegen die Rechtspflichten
Die Rechtsschutzversicherung leistet nur, wenn dem Versicherungsnehmer ein Verstoß gegen Rechtspflichten zu Last gelegt wird oder er diesen tatsächlich begangen hat.
• Ausgeschlossen ist damit auf jeden Fall die vorbeugende Rechtsberatung ohne dass ein konkreter Anlass vorliegt.
• Außerdem sind in der Unterkategorie Straf-Rechtsschutz Vergehen ausgeschlossen, die ausschließlich vorsätzlich begangen werden können (Mord, Beleidigung), unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
• Ebenfalls nicht versichert ist die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, diese wird von eine eventuell vorhanden Haftpflichtversicherung übernommen.
• Bei Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer kann die Rechtsschutzversicherung leider auch nicht in Anspruch genommen werden.
Vorteile einer Rechtsschutzversicherung
Die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung liegen klar auf der Hand, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann der Versicherungsnehmer unabhängig von der eigenen Brieftasche einen Anwalt seiner Wahl aussuchen und sich von diesem vertreten lassen.
Außerdem gibt es bei fast allen Gesellschaften spezielle Beratungshotlines, an denen sich Versicherungsnehmer kostenlos beraten lassen können, meist allerdings nur in den Bereichen, in denen sie auch versichert sind. Eine wirklich umfassende Abdeckung besteht durch eine Rechtsschutzversicherung aber trotzdem nicht, gerade im Bereich des Straf-Rechtsschutzes gibt es mehr Ausschlüsse als versicherte Risiken.
Für Unternehmen und Selbstständige gibt es spezielle Rechtsschutzversicherungen, die andere Risiken abdecken. So gibt es für Unternehmen beispielsweise spezielle Bausteine, in denen sich Rechtsschutz für Anti-Diskriminierungs-Streitigkeiten oder eine spezielle Variante des Wohn- und Grundstücksrechtsschutzes, in dem auch Streitigkeiten mit dem Vermieter von Gewerberäumen mitversichert sind.